Verschärfte Maßnahmen wegen Coronavirus
Neue Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim

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Mannheim. Die Landesregierung setzt die mit der Bundesregierung vereinbarten Maßnahmen zur weiteren Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus durch eine Rechtsverordnung um. Danach sind neben der Gastronomie und zahlreichen Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen weite Teile des Einzelhandels zu schließen. Die Stadt Mannheim ergänzt und verschärft diese nach eigenen Angaben in Teilen mit einer neuen Allgemeinverfügung. Auf der Homepage www.mannheim.de gibt es fortlaufend Informationen dazu.

Gemäß der neuen Rechtsverordnung sind alle Einzelhandelsgeschäfte zu schließen mit Ausnahme von: Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Auch zahlreiche andere Einrichtungen sind zusätzlich zu schließen, wie zum Beispiel Fitnessstudios und Wettbüros. Im Bereich der Gastronomie bleibt Straßenverkauf weiterhin gestattet.

Darüber hinaus werden von Seiten der Stadt alle Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte von mehr als zehn Menschen verboten. Dies gilt nicht für Zusammenkünfte in Betrieben und ihren Gremien und nicht für die Verwaltung und die Justiz und alle zulässigen öffentlichen Einrichtungen und ÖPNV. Dies gilt ebenfalls nicht für gesetzlich oder per Satzung vorgeschriebene Gremien. In Bezug auf Lebensmittelbetriebe und andere Einrichtungen, die weiterhin geöffnet sein dürfen, werden Vorgaben zur Einhaltung besonderer Vorkehrungen- und Hygienemaßnahmen für den Schutz der Kunden vorgeschrieben.

Die Stadt Mannheim wird ihre eigenen Services in der Regel auf elektronische, telefonische und schriftliche Bearbeitung begrenzen. Eine persönliche Vorsprache ist nur ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung noch möglich. Dies gilt insbesondere für die Bereiche der Bürgerdienste, des Fachbereichs Arbeit und Soziales und im Jobcenter sowie beim Fachbereich Jugend- und Gesundheitsamt (hier zum Beispiel im Bereich Kinderschutz). Dafür bittet die Stadtverwaltung um Verständnis.

Die Stadt Mannheim schließt folgende Einrichtungen:

1. Bereiche Bildung, Jugend, Kindertagesstätten

Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Es wird auch keine Schulraumüberlassungen sowie die Überlassungen von Turn- und Sporthallen in Schulen in diesem Zeitraum geben. Das Sozialministerium und die Stadt Mannheim empfehlen, Großeltern beziehungsweise ältere Menschen nicht zur Kinderbetreuung einzusetzen.
Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern kann weiterlaufen, da dort in der Regel nur die Kinder einer Familie betreut werden.
Für Eltern aus Berufsgruppen, die für die medizinische und öffentliche Infrastruktur relevant sind – wie beispielsweise Medizin, Polizei, Feuerwehr – wird die Stadtverwaltung trotz der Schließungen eine Betreuung für Kinder von Geburt bis zum Ende des Grundschulalters anbieten. Besonders angesprochen sind dabei nicht nur Kräfte in Einrichtungen, sondern auch Pflegekräfte in der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen.
Die Zentralbibliothek, die Zweigstellen der Stadtbibliothek und die Mobile Bibliothek bleiben geschlossen. Auch die Musikschule bleibt geschlossen. Gleiches gilt für Einrichtungen der Abteilung Jugendförderung sowie die Jugendhilfe-Einrichtungen der Freien Träger und somit alle Jugendhäuser und -treffs. Ebenso sind die Mannheimer Abendakademie und Tochtergesellschaften geschlossen.

2. Sportstätten

Geschlossen bleiben:
- Hallenbäder (Herschelbad, Gartenhallenbad Neckarau, Hallenbad Seckenheim, Hallenbad Vogelstang, Hallenbad Waldhof-Ost)
- Sporthallen (Sporthalle am Boehringer Dreieck, Herbert-Lucy-Halle, GBG-Halle am Herzogenried, Leichtathletikhalle, Sporthalle  Schwetzingerstadt, Lilli-Gräber-Halle, Rhein-Neckar-Sporthalle)
- Eissporthallen (Eissportzentrum Herzogenried, Nebenhallen SAP Arena Nord und Süd)
- Stadien (Seppl-Herberger-Stadion, Rhein-Neckar-Stadion, Carl-Benz-Stadion)

3. Kultureinrichtungen

Die städtischen Museen und das Planetarium sind ebenso geschlossen wie das Congress Center Rosengarten. Die Veranstaltungen der Alten Feuerwache wurden unmittelbar abgesagt. Das Nationaltheater Mannheim hat seinen Spielbetrieb eingestellt.

4. Bürgerdienste

Bei den Bürgerdiensten wird es zu Einschränkungen kommen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Behördengänge zu vermeiden. Die Dringlichkeit des Anliegens sollte überdacht und Behördengänge – wenn möglich – auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Außerdem wird gebeten, das Online-Angebot, E-Mails oder den Postversand zu nutzen. Sollten behördliche Fristen versäumt werden, entstehen keine rechtlichen Nachteile. Dringende, unaufschiebbare sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

5. Freizeitstätten und Spielplätze

Der Luisen- und der Herzogenriedpark werden geschlossen. Außerdem werden das Strandbad, die Neckar- und Rheinwiesen sowie alle Spielplätze im Stadtgebiet geschlossen.

6. Die SeniorenTreffs sind geschlossen.

7. Leihamt

Das Leihamt bleibt ab sofort geschlossen. Bereits seit Beginn letzter Woche wurden alle Versteigerungen abgesagt. Auch der Gold An- und Verkauf sowie die Pfandleihe werden ab sofort bis auf weiteres eingestellt. Die Transaktionen können nicht mehr online durchgeführt werden.

8. Stadtraumservice

Die Reinigungswoche „Putz‘ Deine Stadt raus!“ 2020 wird abgesagt.

9. Änderungen bei Gremiensitzungen

Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse und der Bezirksbeiräte finden bis auf weiteres nicht statt. Sitzungen, zu denen bereits eingeladen wurde, werden abgesagt. Die Sitzungen der beschließenden Ausschüsse und des Gemeinderates finden statt, allerdings werden Tagesordnungen auf die unbedingt notwendigen Beschlussfassungen reduziert. Liegen nicht genügend Tagesordnungspunkte vor, die die Durchführung der Sitzung rechtfertigen würden, wird sie abgesagt. Das ist der Fall bei der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Soziales am Dienstag, 31. März. Sie findet nicht statt. Um die Gesamtdauer der Sitzungen zu begrenzen, sollten darüber hinaus, wo möglich, die Dauer der Sachvorträge und Wortbeiträge zeitlich reduziert werden. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um einen ersten Schritt. Es können weitere Maßnahmen – auch mit Blick auf Entscheidungen auf Landesebene – folgen. ps

Autor:

Christian Gaier aus Mannheim

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