Mannheim verlängert Schutz für Wohnraum um fünf Jahre
- Geänderte Regeln schützen Wohnungen weiter vor Leerstand und Zweckentfremdung.
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Mannheim. Wohnungen in Mannheim dürfen weiterhin nicht ohne Genehmigung als Ferienunterkunft oder Gewerberaum genutzt werden. Der Gemeinderat hat das Zweckentfremdungsverbot um weitere fünf Jahre verlängert.
Damit kann die Stadt weiter gegen nicht genehmigte Nutzungen, längerfristigen Leerstand und den Abbruch von Wohnraum vorgehen. Wie die Stadt Mannheim mitteilt, gilt die geänderte Satzung vom 14. Oktober bis zum 13. Oktober.
Baubürgermeister Ralf Eisenhauer erklärt: "Mit der Verlängerung des Zweckentfremdungsverbots erhält Mannheim ein bewährtes Instrument zum Schutz des vorhandenen Wohnungsbestandes. Ziel bleibt es, vermeidbare Wohnraumverluste zu verhindern und zweckentfremdete Wohnungen wieder einer regulären Wohnnutzung zuzuführen."
Warum die Stadt an der Regel festhält
Ein Gutachten des GEWOS Instituts für Stadt-, Regional- und Wohnforschung kommt im Auftrag der Stadt zu dem Ergebnis, dass der Mannheimer Wohnungsmarkt weiter von Wohnraummangel geprägt ist. Deshalb erfüllt Mannheim nach Darstellung der Stadt die Voraussetzung für die Verlängerung der Satzung.
Die Stadt rechnet wegen der erwarteten Bevölkerungsentwicklung und künftiger Wohnbauprognosen weiter mit hoher Nachfrage nach Wohnraum. Gleichzeitig reichen die verfügbaren Flächen und Neubauten nach Einschätzung der Verwaltung nicht aus, auch weil die Baupreise stark gestiegen sind.
Die Satzung gilt seit Oktober als Teil der wohnungspolitischen Strategie für bezahlbaren Wohnraum. Sie erlaubt der Stadt, Verdachtsfälle zu prüfen, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren durchzuführen und bei Bedarf ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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