Zollkontrolle in Mannheim: Bewährungsstrafe nach Nagelstudio-Fall
- Bei einer Zollkontrolle in einem Nagelstudio in Mannheim stießen Einsatzkräfte auf mehrere Personen, die dort illegal gearbeitet haben sollen. Nun wurde die Inhaberin wegen gewerbsmäßigen Einschleusens zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
- Foto: Hauptzollamt Karlsruhe
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Mannheim. Am Donnerstag, 25. Juni, ist ein Urteil in einem Fall gefallen, der auf eine Zollkontrolle in einem Nagelstudio in Mannheim zurückgeht. Wie das Hauptzollamt Karlsruhe mitteilt, hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Heidelberg das Geschäft bereits im Dezember 2024 im Rahmen einer Schwerpunktprüfung kontrolliert.
Schon bei der Annäherung an das Studio soll ein Mann vor dem Gebäude Warnungen in das Geschäft gerufen haben. Danach flüchtete er, konnte aber gestellt werden. Im Laden trafen die Einsatzkräfte neben der Inhaberin und ihrem Ehemann sieben weitere Menschen vietnamesischer Herkunft an. Sie bedienten Kundinnen und manikürten Nägel. Nach Angaben des Zolls hatten alle zunächst erklärt, keine Ausweispapiere bei sich zu haben und keinen Wohnort nennen zu können.
Bei den weiteren Überprüfungen wurde nach Angaben des Hauptzollamts Karlsruhe beobachtet, dass außer dem Betreiberehepaar keine der angetroffenen Personen arbeiten durfte. Zwei Personen befanden sich in einem Asylverfahren. Sechs weitere hatten demnach Aufenthaltstitel aus EU-Mitgliedsstaaten, mit denen sie sich zwar als Touristen in Deutschland aufhalten durften, aber nicht arbeiten. Mit der Arbeitsaufnahme wurde ihr Aufenthalt illegal. Die Geschäftsräume wurden durchsucht, Kundinnen als Zeuginnen vernommen und Straf- sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die illegal beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden anschließend durch die Ausländerbehörde aus Deutschland ausgewiesen.
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Mannheim verurteilte die Inhaberin nun wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von sechs Ausländern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 5.460,40 Euro als Wert der Taterträge an.
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |