Schutzgeldserie in Mannheim: Sechs Verdächtige in Haft
- Die BAO Carré ermittelt zu Schutzgelderpressung, Brandstiftung und Schussabgaben in Mannheim und Umgebung. Sechs mutmaßliche Täter im Zusammenhang mit den „Daltons“ sitzen in Untersuchungshaft.
- Foto: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
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Mannheim. Am Dienstag, 22. September, um 9 Uhr haben die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Polizeipräsidium Mannheim neue Ermittlungserfolge zu einer Serie von Schutzgelderpressungen, Brandstiftungen und Schussabgaben in Mannheim und Umgebung bekanntgegeben. Die im Mai beim Polizeipräsidium Mannheim eingerichtete Besondere Aufbauorganisation Carré, kurz BAO Carré, ermittelt demnach eng mit der Staatsanwaltschaft.
Nach bisherigem Stand ordnen die Ermittler die Taten einer international agierenden kriminellen Organisation zu, die unter den Namen „Daltons“ beziehungsweise „Daltonlar“ bekannt ist. Die Gruppe gilt laut Polizei als besonders gewaltbereit und soll gezielt junge Täter rekrutieren. In sozialen Medien wird sie deshalb vielfach als „Gen-Z-Mafia“ bezeichnet. Seit März sollen türkische und türkischstämmige Geschäftsleute aus Mannheim und Umgebung Schutzgeldforderungen erhalten haben. Die geforderten Summen lagen nach Angaben der Behörden im fünf- bis siebenstelligen Bereich. In den bekannt gewordenen Fällen soll kein Geld gezahlt worden sein.
Bislang identifizierten die Ermittler sechs Tatverdächtige im Alter von 18 bis 29 Jahren. Festnahmen gab es in Mannheim, Frankfurt, Duisburg sowie in Leipzig beziehungsweise Borna. Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen türkischen, zwei afghanische, einen syrischen, einen deutsch-türkischen und einen pakistanischen Staatsangehörigen. Die zuständigen Gerichte erließen in allen Fällen Haftbefehle. Vorgeworfen werden unter anderem versuchte besonders schwere räuberische Erpressung, versuchte schwere Brandstiftung und das illegale Führen einer Schusswaffe. Alle Beschuldigten sitzen derzeit in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten. Zudem gab es bundesweit neun Durchsuchungen, bei denen unter anderem scharfe Schusswaffen und Munition sichergestellt wurden.
Im ersten Tatkomplex sitzen vier Tatverdächtige in Untersuchungshaft: ein 29 Jahre alter pakistanischer, ein 20 Jahre alter syrischer sowie zwei 19 und 26 Jahre alte afghanische Staatsangehörige. Ausgangspunkt war eine Schussabgabe am Donnerstag, 18. Juni, auf einen Imbissbetrieb im Mannheimer Innenstadtquadrat T1. Der 26-Jährige wurde bei der Fahndung festgenommen und soll die mutmaßliche Tatwaffe bei sich gehabt haben. Am Samstag, 20. Juni, nahmen Einsatzkräfte den 20-jährigen Syrer in Duisburg fest. Am Dienstag, 23. Juni, folgte die Festnahme des 19-jährigen Afghanen in Leipzig. Nach weiteren Ermittlungen sollen der 19- und der 26-Jährige gemeinsam mit dem 29-Jährigen Ende April in Worms ein Wohn- und Gewerbeanwesen in Brand gesetzt haben. Eine Person im Gebäude konnte sich laut Behörden nur durch beherztes eigenes Handeln retten. Der 29-Jährige wurde am Dienstag, 18. August, in Borna bei Leipzig festgenommen. Außerdem prüfen die Ermittler Tatverdachte gegen den 19- und den 26-Jährigen wegen einer Brandlegung an einem Wohnhaus und einem Fahrzeug in Küps in Bayern, einer Schussabgabe auf einen Gewerbebetrieb im Raum Rottweil sowie einer Schussabgabe auf ein Juweliergeschäft und einer Brandlegung an einem Imbissbetrieb in Köln.
Im zweiten Tatkomplex sitzen zwei türkische Staatsangehörige im Alter von 18 und 20 Jahren in Untersuchungshaft. Der zur Tatzeit noch 17 Jahre alte und inzwischen 18-jährige Tatverdächtige soll am Dienstag, 5. Mai, versucht haben, in einem Restaurant im Mannheimer Innenstadtquadrat N4 Feuer zu legen. Er wurde am Freitag, 10. Juli, in Frankfurt am Main festgenommen. Zudem besteht ein dringender Tatverdacht wegen einer Brandlegung am Sonntag, 21. Juni, an einem Firmen- und Wohnkomplex im Hockenheimer Gewerbegebiet Talhaus. Daran soll auch der 20-Jährige beteiligt gewesen sein. Er wurde am Dienstag, 25. August, bei der Einreise am Frankfurter Flughafen festgenommen. Der 18-Jährige steht außerdem im Verdacht, an Brandstiftungen am Dienstag, 21. April, an einem Gaststättengebäude in R1 in der Mannheimer Innenstadt sowie am Mittwoch, 17. Juni, an einer Imbissfiliale in der Mittelstraße in Mannheim-Neckarstadt beteiligt gewesen zu sein.
Weiter Gegenstand der laufenden Ermittlungen sind Brandlegungen am Montag, 6. April, an einem Gebäude mit Gastronomiebetrieb im Mannheimer Innenstadtquadrat O7 sowie am Samstag, 16. Mai, an einem Autohandel in der Casterfeldstraße in Mannheim-Neckarau. Auch diese Taten ordnen die Behörden den „Daltons“ zu. Zusätzlich sitzt im Zusammenhang mit den Ermittlungen der BAO Carré ein 48-jähriger türkischer Staatsangehöriger in Untersuchungshaft. Er soll unabhängig von der Organisation als sogenannter „Trittbrettfahrer“ versucht haben, am Dienstag, 21. April, einen Geschäftsinhaber türkischer Herkunft im Mannheimer Innenstadtquadrat G2 zu erpressen.
Die Erfolge beruhen nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim auf enger Zusammenarbeit mit mehreren Behörden. Beteiligt waren unter anderem das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, das Polizeipräsidium Einsatz Baden-Württemberg, Polizeibehörden aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sowie die Bundespolizei. Die Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und die Staatsanwaltschaft Mannheim ermitteln weiter.
Die Behörden weisen Betroffene darauf hin, dass sich solche Schutzgelderpressungen nach bisherigen Erkenntnissen besonders gegen bargeldintensive Branchen richten, darunter Gastronomie, Barbershops und Autohandel. Täter versuchen demnach, Forderungen mit massiver Einschüchterung durchzusetzen, etwa durch Drohungen gegen Familienangehörige oder angebliches Wissen über persönliche Lebensumstände. Betroffene sollen Ruhe bewahren, nicht zahlen, Nachrichten und Anrufe sichern, Sprachnachrichten speichern sowie Datum, Uhrzeit und Inhalt von Gesprächen notieren. Auch beschädigte Gegenstände sollten als Beweismittel aufbewahrt werden. Von eigenmächtigen Absprachen oder einer Konfrontation mit Tätern raten Staatsanwaltschaft und Polizei ausdrücklich ab. Bei akuter Gefahr gilt der Notruf 110, sonst die zuständige Polizeidienststelle.
Autor:Jens Vollmer aus Kaiserslautern |