Einheitliche Notbremse – grundsätzliche Probleme bleiben
IHK Pfalz vermisst Perspektiven

Laut IHK Pfalz darf flächendeckendes Impfen und Testen nicht zum Selbstzweck werden, sondern muss eine Perspektive aus der Krise bieten   | Foto: Alexandra_Koch/Pixabay
  • Laut IHK Pfalz darf flächendeckendes Impfen und Testen nicht zum Selbstzweck werden, sondern muss eine Perspektive aus der Krise bieten
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Ludwigshafen. In den vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sieht die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz zwar einen bundesweiten Rahmen, der eine zuverlässige Orientierung bei Corona-Maßnahmen verspricht. Gleichzeitig werden aber Belastungen und Bürokratie für Arbeitgeber erhöht. 

Mit der sogenannten bundeseinheitlichen Notbremse werden laut IHK neue, weiterhin nicht wissenschaftlich gestützte Inzidenzwerte eingeführt und ganze Branchen, unabhängig des jeweiligen Infektionsrisikos, benachteiligt. Die Testpflicht für den Einzelhandel bei Sieben-Tagesinzidenzen zwischen 100 und 150 beispielsweise scheint für sie aus der Luft gegriffen, insbesondere deshalb, weil weiterhin nicht wissenschaftlich belegt wird, dass Einzelhandelsbetriebe überhaupt eine Rolle im Infektionsgeschehen spielen. Die anscheinend willkürliche Unterscheidung nach einzelnen Sortimenten trägt nicht zur Akzeptanz der Maßnahmen bei und führt zu enormen Wettbewerbsverzerrungen.

Auch wenn die Wirtschaft durch die Verschärfung der Homeoffice-Regelung und Testangebotspflicht weiter stark gefordert ist, sind diese Instrumente aus Sicht der IHK nachvollziehbar und zumindest temporär tragbar. Diese Mehrbelastung muss sich jedoch gesamtwirtschaftlich und gesellschaftlich lohnen. Flächendeckendes Impfen und Testen darf nicht zum Selbstzweck werden, sondern muss folgerichtig eine Perspektive aus der Krise bieten, so Jürgen Vogel, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Pfalz. Er verweist damit auf den Vorschlag der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern, der bei einem Impfnachweis, negativem Testergebnis oder Antikörperbescheinigung eine weitreichende Öffnung der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens vorsieht.

„Es ist nicht zu verstehen, weshalb ein negatives Testergebnis zwar einen Friseurbesuch ermöglicht, andere Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetik- oder Nagelstudios jedoch untersagt bleiben“, kritisiert Vogel. „Diese Regelungen sind subjektiv, wettbewerbsverzerrend und tragen nicht zur Pandemiebekämpfung bei.“
„Es ist mehr als überfällig, über eine Perspektive für den Umgang mit der Corona-Pandemie nachzudenken. Die pfälzische Wirtschaft vermisst Kreativität und Gestaltungswillen in der Bundes- und Landespolitik, um Unternehmen nach einem Jahr Pandemie wieder verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten“, kritisiert Vogel. „Stattdessen befinden wir uns in einer fortwährenden Spirale von Corona-Regelungen, die in keiner Weise das Leben mit dem Virus gestalten wollen“, so Vogel weiter. Handel, Gastgewerbe und zahlreiche Dienstleistungsbetriebe würden seit Monaten in Unklarheit gelassen und stünden mittlerweile vielfach mit dem Rücken an der Wand. ps

Weitere Informationen:

Weitere Informationen gibt es unter www.pfalz.ihk24.de

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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