Auto erfasst Radler auf Zebrastreifen: Radler hatte kein Vorrecht
- Ein Radfahrer stürzte am Zebrastreifen und prallte gegen ein Auto.
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Ludwigshafen. Bei einem Verkehrsunfall in der Hemshofstraße ist am Dienstagabend ein 23 Jahre alter Radfahrer leicht verletzt worden.
Nach Angaben der Polizei querte der Mann gegen 19.50 Uhr mit seinem Fahrrad einen Fußgängerüberweg. Dabei kollidierte er mit dem Auto einer 49-jährigen Fahrerin, die in Richtung Unteres Rheinufer unterwegs war. Der Radfahrer stürzte und erlitt leichte Verletzungen. Sowohl das Fahrrad als auch das Auto wurden beschädigt.
Die Polizei nimmt den Unfall zum Anlass, auf die Rechtslage an Fußgängerüberwegen hinzuweisen. Demnach haben ausschließlich Fußgänger Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr. Wer mit dem Fahrrad über einen Zebrastreifen fährt, hat dieses Vorrecht nicht.
Allerdings gelte für Autofahrer an Fußgängerüberwegen eine besondere Sorgfaltspflicht. Deshalb werde bei solchen Unfällen häufig auch eine Teilschuld der Fahrzeugführer geprüft, teilte die Polizei mit. Hauptverursacher sei jedoch in der Regel der Radfahrer, wenn dieser fahrend den Fußgängerüberweg nutzt. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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