Neue Corona-Regeln auf einen Blick
Was ändert sich?

Foto: Vektor Kunst/Pixabay

Corona. Die ARAG informiert über aktuelle Beschlüsse und Entwicklungen:

Kurzarbeitergeld in Verlängerung

Die ARAG Experten weisen auf aktuelle Beschlüsse des Koalitionsausschusses hin. Danach soll das Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert werden, um auch weiterhin Massenentlassungen in der Corona-Krise zu verhindern. Zudem sollen Sozialversicherungsbeiträge noch bis 30. Juni 2021 zu 100 Prozent erstattet werden. Für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, würden vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet. Nur, wenn den Mitarbeitern während der Kurzarbeit eine Weiterbildung ermöglicht wird, ist weiterhin eine vollständige Erstattung der Sozialbeiträge möglich. Auch die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe werden verlängert. Eigentlich bis Ende August befristet, wird das Programm nun bis Ende 2020 fortgeführt.

Liste der Risikogebiete wird länger

Nachdem bereits vor einigen Tagen mit Ausnahme der Kanarischen Inseln ganz Spanien mitten in der Urlaubssaison zum Risikogebiet erklärt wurde, folgten auch zwei kroatische Regionen, die zu den Lieblingsdestinationen bei deutschen Urlaubern gehören; die beiden südlichen Verwaltungsbezirke Šibenik-Knin sowie Split-Dalmatien.
Doch damit noch nicht genug, seit Dienstag, 25. August, gehören laut Auswärtigem Amt nun auch zwei französische Festlandregionen dazu: Besonders betroffen sind die Regionen Île-de-France, dort insbesondere das Départements Paris 75, und Provence-Alpes-Côte d“Azur (PACA), dort insbesondere die Départements Bouches-du-Rhône 13 und Alpes-Maritimes 06 an der Mittelmeerküste. Daraus resultiert ein verpflichtender kostenloser Corona-Test bei Einreise nach Deutschland sowie gegebenenfalls eine Quarantäneverpflichtung.

Kostenlose Corona-Tests bald Geschichte?

Tausende von Reiserückkehrern haben sich bei ihrer Einreise aus dem Urlaub kostenlos testen lassen und damit die Labore und Gesundheitsämter an ihre Grenzen gebracht.
Deshalb plant das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun eine Änderung der Strategie. Statt der kostenlosen Tests bei Einreise soll für Rückkehrer aus Risikogebieten wieder ausschließlich eine 14-tägige Quarantäneregelung gelten. Der entscheidende Unterschied zur aktuellen Regelung: Der Corona-Test darf frühestens fünf Tage nach Einreise gemacht werden. Erst wenn dieser negativ ist, darf die Quarantäne verlassen werden. Ein maximal 48-Stunden alter Test, mit der Urlauber aus Risikogebieten bislang eine Quarantäne umgehen können, ist dann keine Option mehr. Für Arbeitnehmer könnte das zum Problem werden, denn sie müssten dadurch fünf Tage weitere Urlaubstage opfern. Ende der kostenlosen Tests an Flughäfen, Fernbahnhöfen und Autoraststätten soll nach der Urlaubssaison Mitte September sein.

Erstattung auch ohne Reisewarnung

Wer wegen Corona eine gebuchte Reise storniert hat, kann einen Anspruch auf Rückzahlung des kompletten Reisepreises auch dann haben, wenn es noch keine Reisewarnungen für das Reiseziel gab. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Ausreichend sei, dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Coronavirus im Reisegebiet bestand. ps

Weitere Informationen:

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.arag.de

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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