Ludwigshafen. Zu einem Infoabend zum Thema: „Vorsorgevollmacht / Betreuungs- und Patientenverfügung“ lädt der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) am Mittwoch, 15. Dezember 2021, um 19 Uhr in die Soziale Stadt (Comeniusstraße 10 in Ludwigshafen) ein. Gerade in den besonderen Zeiten der Pandemie möchten viele Menschen ihr Leben - auch Ableben - regeln, solange es noch geht. Vorrangig stehen zwei Instrumente zur Verfügung, um in gesunden Tagen selbst zu bestimmen, wie verfahren werden soll, wenn man dazu selber nicht mehr in der Lage ist. In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann man festlegen, wie medizinische Behandlung / Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtslosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, aussehen soll. Die Vorsorgevollmacht bezweckt, dass eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann. Die Generalvollmacht beinhaltet die Stellvertretung in allen rechtlichen Belangen und ist nur möglich, wenn die Vollmacht in einem voll geschäftsfähigen Zustand erteilt wurde.
Auf was im Einzelnen besonders zu achten ist, erfahren die Teilnehmer*innen im Referat von Rechtsanwältin Ulrike Sauerstein, Fachanwältin für Erbrecht. Die aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften sind einzuhalten. Eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0177 7779752, per WhatsApp oder per E-Mail an manfredhorn@web.de beziehungsweise ludwigshafen@isuv.de ist notwendig. Die Teilnehmerzahl ist auf zehn begrenzt. Der Eintritt ist kostenfrei. ps/bas
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