Verschiedenste staatliche und steuerliche Hilfen können Familien bei Bedarf erhalten
Staatliche Hilfen für Familien mit Kindern

Foto: martaposemuckel/Pixabay

Recht. Der Staat zahlt für ein neugeborenes Kind mindestens 18 Jahre lang Kindergeld, unter Umständen auch länger. Das Kindergeld ist eine finanzielle Zuwendung, mit der die Eltern monatlich rechnen können. Es gibt aber noch eine ganze Reihe anderer staatlicher und steuerlicher Hilfen, die Eltern bei Bedarf erhalten. ARAG Experten nennen die wichtigsten Fakten rund um Kindergeld, Kinderfreibetrag & Co.

Kindergeld können in der Regel die Eltern beantragen. Als Eltern gelten in diesem Zusammenhang nicht nur die leiblichen Eltern, sondern auch Adoptiv- oder Stiefeltern. Lebt das Kind bei den Groß- oder Pflegeeltern, können auch sie Kindergeld erhalten. Ausgezahlt wird das Kindergeld immer nur an einen Berechtigten. Zum 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld erhöht. Für das erste und zweite Kind erhalten Eltern seitdem jeweils 204 Euro im Monat, für das dritte Kind 210 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind gibt es monatlich 235 Euro. Kindergeld erhalten Eltern für ihren Nachwuchs bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. und für Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr. Bei Letzteren kann der Anspruch aber unter Umständen entfallen, wenn sie nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Für Kinder, die wegen einer Behinderung nicht selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten können, gilt die Zuwendung unbegrenzt.

Kindergeld und Kinderfreibetrag sind eng miteinander gekoppelt, um den Grundbedarf der Kinder einer Familie zu decken. Dabei gilt, entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag, beides zusammen ist nicht möglich. Der Kinderfreibetrag wird anders als das Kindergeld nicht ausgezahlt, sondern ist ein Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird und sich bei der Berechnung der Einkommensteuer steuermindernd auswirkt. Ob die Kindergeldzahlungen oder der Kinderfreibetrag für Steuerpflichtige vorteilhafter ist, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen einer Günstigerprüfung. Nur wenn der Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag die Höhe des Kindergeldes übersteigt, gewährt das Finanzamt diesen. Bei Verheirateten ergibt sich ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 64.000 Euro ein Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag gegenüber dem gezahlten Kindergeld, bei Alleinstehenden ab rund 34.000 Euro.
Wichtig: Das Kindergeld wird vom Finanzamt in jedem Fall auf den Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag angerechnet, ob man es erhalten hat oder nicht. Daher ist es wichtig, dass ein Kindergeldantrag gestellt wird, auch wenn man von vorneherein weiß, dass der Kinderfreibetrag sich günstiger auswirkt.

Familien, die Wohneigentum erwerben, können Baukindergeld beantragen. Damit soll die Idee der Eigenheimzulage wiederbelebt werden und laut ARAG Experten dafür gesorgt werden, dass sich junge Familien ein Eigenheim leisten können. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende, vorausgesetzt, es handelt sich dabei um die einzige Wohnimmobilie. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018, wenn danach der Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erteilt wurde. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Außerdem darf das jährliche Haushaltseinkommen nicht mehr als 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich weiterer 15.000 Euro für jedes weitere Kind betragen. Der Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt, also insgesamt 12.000 pro Kind. Familien können das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe beantragen.

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Zuschlag von maximal 185 Euro monatlich pro Kind soll zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf von Kindern decken. Für den Wohnbedarf kann zusätzlich Wohngeld beantragt werden. Außerdem können Geld- und Sachleistungen für Bildung und Teilhabe gewährt werden. Der Kinderzuschlag wird nicht an Empfänger von Arbeitslosengeld II gezahlt. Das Einkommen der Eltern muss mindestens 900 Euro brutto für Paare, für Alleinerziehende 600 Euro betragen. Es darf außerdem nicht über der individuell berechneten Höchstgrenze liegen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Kinderzuschlag schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse beantragt werden muss.

Mit dem Entlastungsbetrag schafft der Staat eine zusätzliche steuerliche Erleichterung für Alleinerziehende. Diese ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft: Nur der Elternteil, der das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält, kann den Entlastungsbetrag erhalten. Das Kind muss ausschließlich in der Wohnung des Elternteils gemeldet sein, der das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält. Der Alleinerziehende darf nicht mit anderen Erwachsenen in einer Lebens- oder Hausgemeinschaft wohnen. Ausnahme ist das eigene volljährige Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. In der Anlage Kind der Steuererklärung muss die Steueridentifikationsnummer des Kindes angegeben werden. Der Entlastungsbetrag liegt bei 1908 Euro pro Jahr für das erste Kind und steigt um 240 Euro für jedes weitere. Er verringert das zu versteuernde Einkommen des berechtigten Elternteils. ps

Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu diesem und anderen Themen im Internet auf:
www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Autor:

Christopher Gödtel aus Kaiserslautern

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

3 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Wirtschaft & HandelAnzeige
Fußball | Foto: pfalzdruck - ChKerwer
5 Bilder

Günstig und schnell mit Top-Service
Ihr Druckpartner für Vereine und Gewerbe

Rhein-Pfalz-Kreis: Das Druckportal pfalzdruck.de mit Sitz in Dannstadt-Schauernheim hat sich über die letzten Jahre mehr und mehr als zuverlässiger Druckpartner für Vereine (Sport und Kultur) als auch bei Gewerbetreibenden aller Bereiche etabliert. Vielzahl von Produkten und Lösungen!Das breitgefächerte Angebot an Druckprodukten von pfalzdruck.de lässt sich am Besten so umschreiben: "Alles, was man drucken kann". Ob Flyer oder Broschüren, Plakate oder Werbebanner – die Auswahl umfasst mehr als...

RatgeberAnzeige
Physiotherapie Ludwigshafen: Die moderne Physiotherapie-Praxis im Medical Center verfügt über zwölf Behandlungsräume und einen großen Trainingsbereich für medizinische Trainingstherapie | Foto: Therapiezentrum Theraneos
3 Bilder

Physiotherapie im Medical Center in Ludwigshafen am Rhein

Physiotherapie in Ludwigshafen. Das Therapiezentrum Theraneos ist mit seinen erfahrenen Physiotherapeuten jetzt auch im Medical Center in Ludwigshafen vertreten. Das Physiotherapie- und Ergotherapie-Angebot richtet sich nicht mehr länger nur an Mitarbeiter der BASF, die neue Praxis liegt außerhalb des Werksgeländes und ist offen für alle Patienten aus Ludwigshafen und Umgebung. Vom fünften Obergeschoss aus eröffnet sich eine wunderschöne Rundum-Aussicht. Die moderne Praxis verfügt über zwölf...

Wirtschaft & HandelAnzeige
Jobs Ludwigshafen am Rhein: Die Mediawerk Südwest GmbH entwickelt Media-Lösungen für Geschäftskunden der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ und der Wochenzeitung WOCHENBLATT. | Foto: phive2015/stock.adobe.com
3 Bilder

Jobs Ludwigshafen: Flexibel arbeiten bei Mediawerk Südwest

Jobs Ludwigshafen (Rhein). Job bei den Medien - die Mediawerk Südwest GmbH beschäftigt über 100 Medienexperten in Vollzeit und Teilzeit. Die Vermarktungsprofis betreuen am Standort Ludwigshafen und in der gesamten Region Geschäftskunden der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ und der Wochenzeitung WOCHENBLATT. Junge Leute werden in einer Ausbildung gründlich auf ihren künftigen Job vorbereitet. Deshalb: Jobs Ludwigshafen - für eine Tätigkeit in der Vermarktung von digitalen und gedruckten...

Wirtschaft & HandelAnzeige
BWL online studieren: Wie wäre es mit einem Studienplatz für ein Master-Studium an der VWA Rhein-Neckar? | Foto: Phimwilai/stock.adobe.com
3 Bilder

BWL online studieren: Bei der VWA in Mannheim zum Master

Mannheim. Der Master Online-Studiengang in Betriebswirtschaftslehre der VWA Rhein-Neckar ist neu. In Präsenz geht das schon lange. Master-Abschluss: Berufsbegleitend BWL studieren  BWL online studieren: Künftige Studierende können sich bis zum 31. Januar 2024 für den berufsbegleitenden digitalen Studienbeginn im Sommersemester 2024 einschreiben. Der Online-Studiengang zum Master of Arts in Betriebswirtschaft wird in Kooperation mit der Hochschule Kaiserslautern als Fernstudium angeboten. Wer...

Online-Prospekte aus Ludwigshafen und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.