Mehr Flexibilität für Stromkunden: 24h-Lieferantenwechsel wird eingeführt

Mehr Flexibilität für Stromkunden: 24h-Lieferantenwechsel wird eingeführt /Symbolbild | Foto: Roland Kohls
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Rheinland-Pfalz. Nach einem Beschluss der Bundesnetzagentur (BK6-22-04) wird in Deutschland ab Freitag, 6. Juni, der werktägliche 24-Stunden-Lieferantenwechsel - kurz LFW24 - im Strommarkt verbindlich eingeführt. Die neue Regelung verpflichtet Stromlieferanten, einen Anbieterwechsel künftig innerhalb eines Werktages durchzuführen - inklusive Kündigung des alten Vertrags und Beginn der Belieferung durch den neuen Anbieter. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland (VDIV-RPS) informiert darüber, welche Auswirkungen dieser Beschluss für Hausverwaltungen, Eigentümer und Mieter hat.

Mit der Einführung von LFW24 entfallen die bisherigen Fristen von sieben bis zehn Werktagen. Stattdessen muss der Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden digital, automatisiert und tagesaktuell abgewickelt werden. Die Identifikation der Verbrauchsstelle erfolgt ausschließlich über die Marktlokations-ID. Liegt diese dem Kunden nicht vor, ist der zuständige Netzbetreiber verpflichtet, sie innerhalb von zwei Stunden bereitzustellen. Rückwirkende Änderungen, etwa nach verspäteter Ein- oder Auszugsanzeige, sind nicht mehr zulässig. Ebenso entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Einzug, Auszug und Lieferantenwechsel. Alle Prozesse werden vereinheitlicht und softwaregestützt durchgeführt, die Abrechnung erfolgt synchron zum Lieferbeginn, was eine tagesgenaue Abrechnung ermöglicht. Bis Freitag, 6.Juni, müssen alle beteiligten Unternehmen - insbesondere auch Hausverwaltungen - ihre Abläufe, IT-Systeme und Datenstruktur angepasst haben. Ab dem 1. Januar 2026 ist die Umsetzung des 24h-Wechsels verpflichtend. Die Verantwortung für den Datenfluss liegt künftig nicht mehr beim Netzbetreiber, sondern bei den jeweiligen Marktpartnern. Auch Hausverwaltungen sind davon mittelbar betroffen, etwa bei Mieterwechseln, Eigentumsübergängen oder Vertragsverhandlungen zum Allgemeinstrom. „Der LFW24 bringt Schnelligkeit, digitale Prozesse und klare Verantwortlichkeiten in die Energiebeschaffung. Das betrifft auch Immobilienverwaltungen“, so Dr. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender des VDIV-RPS. „Bei Mieter- und Eigentümerwechseln, Ausschreibungen oder Neuverträgen für Allgemeinstrom müssen alle Abläufe tagesgenau und digital dokumentiert sein - sonst drohen unnötige Kosten, etwa durch zusätzliche Gebühren oder den Wechsel in die meist teurere Grundversorgung.“

Was Immobilienverwaltungen und Mieter wissen und tun müssen:

Zählerstände müssen beim Ein- und Auszug tagesgenau, dokumentiert und digital an die Vertragspartner übermittelt werden.

Neue Mieter müssen spätestens am Tag des Einzugs einen gültigen Stromliefervertrag abgeschlossen haben. Andernfalls fällt die Verbrauchsstelle automatisch in die - meist teurere - Grundversorgung. Eine nachträgliche Vertragsübernahme ist nicht mehr möglich.

Jede Verbrauchsstelle muss eindeutig identifizierbar sein - insbesondere durch eine korrekt gepflegte Marktlokations-ID, was in Altbauten häufig noch nicht der Fall ist.

Allgemeinstromverträge können künftig kurzfristig angepasst oder gewechselt werden - werktags innerhalb eines Tages, sofern Vertragslaufzeiten eingehalten und vollständige Stammdaten vorliegen.

Bei Eigentümerwechseln oder sonstigen Änderungen in der Verwaltung kann sofort ein neuer Stromvertrag abgeschlossen oder übernommen werden. Versorgungsunterbrechungen lassen sich so vermeiden.

Mit der Einführung des LFW24 wird die Bedeutung digitaler Systeme in der Immobilienverwaltung weiter gestärkt. Smart-Meter-Systeme ermöglichen künftig tagesgenaue Verbrauchsdaten, was nicht nur die Abrechnung erleichtert, sondern auch das Controlling und die Überwachung von Energieeffizienzmaßnahmen deutlich verbessert. Darüber hinaus werden die Transaktionskosten für Anbieterwechsel, Ausschreibungen und Tarifoptimierungen deutlich reduziert – besonders bei Allgemeinstromverträgen. Durch die sinkende Hürde beim Anbieterwechsel könnten auch dynamische Stromtarife attraktiver werden. Dr. Oliver Martin: „Verwalter sollten jetzt aktiv werden: Prozesse prüfen, Datenlücken schließen, notwendige Softwarelösungen implementieren und sich mit Energielieferanten, Netzbetreibern sowie IT-Dienstleistern abstimmen. Wer Zählpunkte, Marktlokations-IDs und Abrechnungsprozesse rechtzeitig vorbereitet, sorgt für einen reibungslosen Übergang und profitiert langfristig von mehr Effizienz, geringeren Kosten und besserer Steuerbarkeit.“red

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Autor:

Karin Hoffmann aus Ludwigshafen

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