Briefwahl, Fristen, Wahlschein: So läuft die OB-Wahl in Ludwigshafen ab

- Wahlen Symbolfoto
- Foto: auremar/stock.adobe.com
- hochgeladen von Laura Braunbach
Ludwigshafen. Bevor die Ludwigshafener*innen in die Sommerferien starten, hier noch einige wichtige Hinweise zur OB-Wahl am 21. September 2025: Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 4. August um 18 Uhr. Der Wahlausschuss entscheidet am Tag darauf, am 5. August, über die Zulassung der Kandidat*innen.
Unmittelbar im Anschluss wird der Druck der Stimmzettel für die OB-Wahl erfolgen. Das Online-Antragsverfahren für die Briefwahl steht voraussichtlich ab Montag, 11. August, über die Homepage der Stadt, www.ludwigshafen.de, zur Verfügung. Online-Anträge sind dann bis Dienstag, 16. September, 12 Uhr, möglich.
Die Online-Beantragung kann auch genutzt werden, wenn Wahlberechtigte noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 31. August im Stadtgebiet verteilt. Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein personalisierter QR-Code abgedruckt, der den Zugang zum Online-Antrag für die Briefwahl ermöglicht.
Briefwahl voraussichtlich ab 11. August
Briefwahl kann außerdem über den Postweg bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Wahlamt, Postfach 211220, 67012 Ludwigshafen, beantragt werden. Das Antragsformular befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung ist für beide Wahlen, die Wahl am 21. September und die eventuell erforderliche Stichwahl am 12. Oktober, gültig. Das heißt, dass es für eine etwaige Stichwahl keine neue, gesonderte Wahlbenachrichtigung geben wird. Anträge sind außerdem per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de möglich.
Wichtig bei Anträgen, die nicht über die Online-Anwendung gestellt werden: Angegeben werden muss in jedem Fall Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie die vollständige Meldeadresse. Falls die Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse, sondern an eine abweichende Anschrift geschickt werden sollen, muss auch diese abweichende Anschrift jeweils bei der Antragstellung angegeben werden.
Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, mit dem Briefwahlantrag für die Wahl am 21. September gleichzeitig Briefwahl für eine eventuelle Stichwahl am 12. Oktober zu beantragen. Die Briefwahl kann auch für nur einen der beiden möglichen Wahlgänge beantragt werden. Wer Briefwahl für die Wahl am 21. September online beantragt hat, erhält die Briefwahlunterlagen für eine etwaige Stichwahl allerdings automatisch.
Briefwahlbüro im Pfalzbau
Direkt nach dem Ende der Sommerferien öffnet ab Montag, 18. August, das Briefwahlbüro im Pfalzbau, Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a. Dort können Wahlberechtigte ihre Briefwahlanträge persönlich stellen und abholen. Es ist auch möglich, vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Pfalzbau sind wie folgt: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, montags, dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 18 Uhr. Am Donnerstag, 11. September, öffnet das Briefwahlbüro erst ab 13 Uhr. Freitags vor der Wahl, am 19. September, ist das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.
Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Wähler*innen, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl noch am Wahlsonntag, 21. September, bis 15 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau, Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a, stellen.
Das Projektteam Wahlen rät Wahlberechtigten schon jetzt, ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post zu geben. Die Wahlbriefumschläge müssen spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag, 21. September, um 18 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau, Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a, vorliegen oder im Behördenbriefkasten der Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, eingeworfen werden. Am Wahlsonntag ist das Briefwahlbüro durchgehend von 8 bis 18 Uhr offen.
Unterschiede zur Bundestagswahl
In den Büros der Ortsvorsteher*innen in den Stadtteilen dürfen Briefwahlunterlagen kurz vor dem Wahltag und am Wahlsonntag nicht entgegengenommen beziehungsweise eingeworfen werden.
In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen. Es ist, anders als bei der Bundestagswahl im Februar, auch nicht möglich, mit dem Wahlschein im Wahllokal zu wählen. Alle Informationen zur OB-Wahl finden Interessierte auf www.ludwigshafen.de
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
|
Cornelia Bauer auf Facebook |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.