BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Gefährlicher TikTok-Trend: Knast-Videos

Knast-Videos auf TikTok | Foto: Timo Weber
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Die Partei BÜNDNIS DEUTSCHLAND (Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland) hat am Freitag, 16.05.2025, eine Mitteilung (verbunden mit einer Anfrage) an das Justizministerium in Rheinland-Pfalz gesendet. Die komplette E-Mail wird im Anschluss an diese Pressemitteilung als offener Brief veröffentlicht.

Zum Hintergrund:

Auf der Social Media Plattform „TikTok“ ist ein neuer Trend zu beobachten, der aus unserer Sicht sehr Besorgnis erregend ist. Es sind immer häufiger Videos zu finden, die Häftlinge im Gefängnis aufnehmen und ihren Alltag im Knast zeigen. Die Insassen posieren währenddessen fröhlich und stolz vor der Kamera. In diesen Videos sind auch die Inneneinrichtungen wie beispielsweise Gefängniszellen oder der Gefängnishof zu sehen. Es wird auch dokumentiert, wie der Schmuggel von Gegenständen in die Gefängnisse funktioniert: Die Gegenstände werden einfach von außerhalb über die Gefängnismauer geworfen.

Diese Videos gibt es für Gefängnisse in ganz Deutschland. Auch zur Justizvollzugsanstalt in Frankenthal existieren etliche Videos. Diese haben wir zum Anlass für das Schreiben an das Justizministerium in Mainz genommen (siehe unten).

Solche Videos sind in deutschen Gefängnissen nicht erlaubt, wir erwarten hier eine harte Reaktion seitens des Justizministeriums. Mit diesen Videos verhöhnen die Strafgefangenen nicht nur die Justiz, sie stellen auch unser Rechtssystem in Frage. Ein Gefängnis-Aufenthalt soll eine Bestrafung für die Gefangenen sein, und keine Show-Bühne für eine proletenhafte Darstellung bieten. Als ehrlicher Bürger verliert man beim Anblick der Videos den Glauben an die Justiz – und an die Demokratie.

Im Auftrag des Landesvorstandes
Timo Weber

[ E-Mail an das Justizministerium in Mainz als offener Brief ]

Von: Timo Weber
Gesendet: Freitag, 16. Mai 2025 18:14
An: 'poststelle@jm.rlp.de'
Betreff: Anfrage: Knast-Videos auf TikTok

Sehr geehrter Herr Justizminister Fernis,
sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Frey,

auf der Social Media Plattform „TikTok“ finden sich unter dem Profilnamen „knast_life1“ (Benutzer: „De_La_Rue“) aktuell 165 Videos, die mutmaßlich aus der Justizvollzugsanstalt in Frankenthal von einem Häftling aufgenommen wurden. Siehe dazu auch den beigefügten Screenshot.

In diesen Videos zeigt augenscheinlich ein Häftling die Inneneinrichtungen der JVA. Es sind auch weitere Strafgefangene in ihrem Gefängnis-Alltag (unter anderem beim Spielen von Videospielen) in diesen Videos zu sehen. Auch sind mindestens zwei Videos veröffentlicht, die offensichtlich den Schmuggel von Gegenständen in das Gefängnis dokumentieren. Bei diesen beiden Videos werden Gegenstände von der Straße aus (also außerhalb) über die Gefängnismauer (also in das Gefängnis) geworfen.

Die Videos sind unter folgender URL (Internet-Adresse) zu finden:

https://www.tiktok.com/@knast_life1

Ich habe einige Videos zu Beweiszwecken auf meinem eigenen Google Drive Konto gesichert und stelle Ihnen diese gerne zur Verfügung:

Video 1:
https://drive.google.com/file/d/16VEOu6y4LfCY_VNiOU96M1mlAMzphz4L/view?usp=sharing

Video 2:
https://drive.google.com/file/d/1RecDvLThcezKGNAk_o9hfBfgKVWfAfnx/view?usp=sharing

Video 3:
https://drive.google.com/file/d/1D15kIIKNnHOyLV8Wh2TzsB-FGiR-9rNf/view?usp=sharing

Video 4:
https://drive.google.com/file/d/1-HFexPsoPbBkNCwYEy3ESzE9Pzg6nWxz/view?usp=sharing

Video 5:
https://drive.google.com/file/d/1C-YTdPEwmDcWZOirPSMw6-TX_P9Q0oCS/view?usp=sharing

Video 6:
https://drive.google.com/file/d/1mm76-e-iirusv3ptVs3FOdm3XKBQKAGS/view?usp=sharing

Video 7:
https://drive.google.com/file/d/1L6mzR-e6u8DB6eC1z6h6_xRBjLtmG5bz/view?usp=sharing

Bitte beantworten Sie mir hierzu folgende Fragen:

1. Sind Ihnen diese TikTok-Videos bereits bekannt?

2. Wie ist die gesetzliche Regelung in Rheinland-Pfalz? Sind solche Videos seitens der Häftlinge erlaubt?

3. Wie ist die praktische Handhabung in der JVA in Frankenthal? Können Häftlinge einen Antrag auf ein Smartphone stellen? Erhalten Häftlinge die Erlaubnis, Videos aus der JVA zu veröffentlichen?

4. War Ihnen dieses Phänomen, dass Videos von Häftlingen aus der JVA heraus erstellt und veröffentlicht werden, bereits vorher bekannt?

5. Wie sind Sie in der Vergangenheit gegen solche Aufnahmen vorgegangen?

6. Warum ist es Strafgefangenen trotz Gegenmaßnahmen ihrerseits möglich, Videos im Gefängnis zu erstellen und auf TikTok zu veröffentlichen?

7. Werden Sie zukünftig gegen die Erstellung und Veröffentlichung solcher Videos vorgehen?

8. Wie wollen Sie in Zukunft sicherstellen, dass solche Videos nicht mehr erstellt und veröffentlicht werden?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Timo Weber
Mitglied bei BÜNDNIS DEUTSCHLAND
Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland

Autor:
Timo Weber aus Ludwigshafen
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