13-Jährige mit Handy in der Hand mit dem E-Scooter unterwegs
- Symbolfoto E-Roller.
- Foto: Charlotte Basaric-Steinhübl
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Mutterstadt. Am Donnerstagmittag, 9. Oktober 2025, kontrollierte die Polizei gegen 13.15 Uhr ein Mädchen auf einem E-Scooter fahrend auf dem Radweg an der L533 zwischen Limburgerhof und Mutterstadt. Während der Fahrt hielt das 13-jährige Mädchen ein Handy in der Hand. Im Verlauf der Kontrolle stellte sich heraus, dass kein gültiger Versicherungsschutz für den E-Scooter bestand. Die Mutter wurde verständigt, und holte ihre Tochter ab.
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht.
Hinweise der Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
- Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
- Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell fahren.
- Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind Pflicht.
- E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme von Personen ist daher verboten.
- E-Scooter müssen einen Radweg, einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser vorhanden ist. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen.
- Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu!
- Während der Fahrt mit einem E-Scooter ist die Benutzung eines Smartphones verboten.
- Beim Thema Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Die Polizei bittet darum die Regeln zu beachten, damit alle sicher an ihrem Ziel ankommen. POL-PDLU/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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