Klimaklagen gegen BMW und Mercedes scheitern: BGH gibt grünes Licht für Verbrenner
- Die Deutsche Umwelthilfe wollte, dass BMW und Mercedes-Benz untersagt wird, in Zukunft Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. (Symbolbild)
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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes-Benz endgültig abgewiesen. Für Autofahrer und Hersteller bleibt damit die Rechtslage unverändert. Ein Verkaufsverbot für neue Verbrenner nach November 2030 kann zivilrechtlich nicht erzwungen werden.
Der sechste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wies am Montag, 23. März, die Revisionen der Umwelthilfe zurück. Zuvor waren die Klagen bereits vor den Oberlandesgerichten in München und Stuttgart gescheitert. Der Verein wollte erreichen, dass BMW und Mercedes künftig stärker zur Einhaltung von Klimazielen verpflichtet werden.
Grundrechte reichen nicht für Klagen gegen Hersteller
Im Kern ging es um die Frage, ob Unternehmen unabhängig von gesetzlichen Vorgaben vor Zivilgerichten zu konkreten Klimamaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der Umwelthilfe hatten sich dabei auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht aus dem Grundgesetz berufen.
Sie argumentierten, dass die Emissionen der Hersteller einen zu großen Teil des nationalen und globalen CO2-Budgets verbrauchten. Dadurch werde der politische Handlungsspielraum verengt und es drohten später strengere Einschnitte, die ihre Freiheitsrechte beeinträchtigten. Die Klage stützte sich auf den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.
BGH verweist Verantwortung an die Politik
Der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation nicht. Nach Auffassung des Senats sind Privatpersonen durch das Handeln der Autohersteller nicht unmittelbar in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Ein verbindliches Rest-Budget für CO2-Emissionen gelte bislang nur auf staatlicher Ebene und nicht für einzelne Unternehmen oder Branchen.
Der Vorsitzende Richter Stephan Seiters betonte, dass die Festlegung und Durchsetzung von Klimazielen Aufgabe des Gesetzgebers sei. Wer die gesetzlichen Regelungen für unzureichend halte, könne den Weg einer Verfassungsbeschwerde beschreiten. Zivilgerichte seien dafür nicht das richtige Forum.
Umwelthilfe prüft Gang nach Karlsruhe erneut
Mercedes und BMW hatten bereits nach der mündlichen Verhandlung erklärt, Klimaziele müssten politisch beschlossen werden. Auch die Deutsche Umwelthilfe kündigte nun weitere Schritte an. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte, das Urteil werde geprüft. Anschließend werde entschieden, ob eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werde. dpa/red
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Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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