Radwegführung Links der Alb: Zerstörungswut verhindert Öffnung der Rampe
Vorsätzliche Tat oder Dummheit?

Karlsruhe. Nach mutwilliger Zerstörung der Verkehrssicherungsmaßnahmen kann die östliche Rampe östlich der Neckarstraße nun doch nicht wie vorgesehen wieder zeitnah für den Radverkehr geöffnet werden. Die Freigabe konnte jedoch nicht vollzogen werden, da in der Nacht zum Mittwoch (23. Oktober) mehrere Verkehrszeichen beschädigt, fest eingebaute Absperrbügel herausgerissen und in die Alb geworfen wurden. Absperrgitter entlang des Weges sind zerstört worden. Das Tiefbauamt hat Strafantrag wegen Sachbeschädigung gestellt.

Anlass für die Verkehrssicherungsmaßnahmen ist die Erneuerung von Abwässerkanälen, die in der Straße Links der Alb im Bereich zwischen Neckarplatz und Dreisamstraße derzeit im Auftrag des Tiefbauamtes durchgeführt wird. In diesem Zusammenhang musste der Geh- und Radweg über die Kappes-Brücke für den Baustellen- und Anliegerverkehr freigegeben werden. Aus Sicherheitsgründen wurden die Radwegrampen östlich der Neckarstraße gesperrt und eine Umleitung für den Radverkehr eingerichtet.

Aufgrund des enorm starken Interesses der Öffentlichkeit hatten das Tiefbauamt zusammen mit dem für den öffentlichen Verkehr verantwortlichen Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt nochmals überprüft, unter welchen Bedingungen die östliche Rampe geöffnet werden kann. Ergebnis: Eine Freigabe ist möglich, sofern Maßnahmen sicherstellen, dass Radfahrer auf der Rampe nicht zu schnell unterwegs sind. Geschwindigkeitsdämpfende Elemente sollen ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten. Der Einbau der versetzten Absperrgitter und die dazugehörige Beschilderung wurden am Dienstag, 23. Oktober, abgeschlossen. Die Freigabe für den Radfahrer und die Fußgänger war für Mittwoch, 24. Oktober, vorgesehen. Nach der mutwilligen Zerstörung werden die Verkehrssicherungsmaßnahmen nun erneut eingerichtet... (pia)

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