Pflegeversicherung
Bezahlung mindestens in Tarifhöhe – Richtlinien für die Langzeitpflege treten in Kraft

Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, – und können mit der Pflegeversicherung abrechnen – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen.

Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben nun hierfür die vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Richtlinien für eine tarifliche Entlohnung in Einrichtungen der Langzeitpflege genehmigt. Die Richtlinien legen fest, wie Pflegeeinrichtungen, die ab dem 1. September 2022 geltenden Zulassungsvoraussetzungen bei der Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften erfüllen können. Sie sind damit ein wesentlicher Pfeiler für das Ziel der Bundesregierung einer angemessenen Bezahlung in der Pflege.

Der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Karl Lauterbach: „Gute Pflege verdient gute Entlohnung. Dafür sorgen wir auch mit den heute veröffentlichten Richtlinien. Denn diese Richtlinien sind die Grundlage dafür, dass Pflege- und Betreuungskräfte in der Langzeitpflege ab dem 1. September 2022 regelhaft nach Tarif entlohnt werden. Für viele Pflege- und Betreuungskräfte ist das eine deutliche Verbesserung.“

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Pflegerinnen und Pfleger verdienen mehr als Applaus. Sie brauchen gute Löhne. Die jetzt vorliegenden Richtlinien sind ein wichtiger Schritt. Tarifverträge sind künftig die Leitplanken für angemessene Entlohnung in der Altenpflege. Dies ist eine gute Nachricht für viele Pflegerinnen und Pfleger, die bisher nicht von Tarifverträgen geschützt waren. Mit der Bezahlung nach Tariflohn setzen wir eine Aufwärtsspirale bei den Löhnen in der Pflege in Gang.“

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands „Wer gute Pflege will, muss auch gute Löhne zahlen. Mit den nun vorliegenden Richtlinien erhalten Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen den seit langem erwarteten Handlungsrahmen zur partnerschaftlichen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Aber neben einer angemessenen Vergütung sind z.B. intelligente Schichtsysteme in allen Pflegeheimen sowie eine hohe Ausbildungsquote weitere wichtige Stellschrauben, mit denen die Pflegeeinrichtungen selbst aktiv etwas gegen den Pflegekräftemangel unternehmen können.“

Um die tarifliche Entlohnung der Pflegekräfte zu sichern und zur Versorgung zugelassen zu werden, haben Pflegeeinrichtungen drei Möglichkeiten:
selbst einen Tarifvertrag abschließen,
mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags entlohnen oder
mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region entlohnen.

Als nächsten Schritt veröffentlichen die Landesverbände der Pflegekassen zur Orientierung für die Pflegeeinrichtungen eine Übersicht, welche in der Pflege regional anwendbaren Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 2 SGB XI bei den Pflegevergütungsverhandlungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Die Veröffentlichung soll bis spätestens 15. Februar 2022 erfolgen. Eine Entlohnung, die darüber hinaus geht, wird dann als wirtschaftlich anerkannt, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt.

Bis zum 28. Februar 2022 müssen die Pflegeeinrichtungen den Landesverbänden der Pflegekassen melden, für welche der genannten Möglichkeiten sie sich zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheiden. Um den Einrichtungen genügend Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen zu geben, soll auch für nach dem 28. Februar 2022 eingehende Meldungen ein pragmatisches Verfahren etabliert werden.

Quelle. GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - GKV-Spitzenverband, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Wirtschaft & Handel
Durchblickpreis: Die SÜWE, Herausgeberin der Wochenblätter in Pfalz und Nordbaden, gewinnt den Journalistenpreis "Durchblick" 2021 des Bundesverbands Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) in der Kategorie "Innovation - beste Idee des Jahres" mit dem Thema "Digital PR 4.0 - neue Reichweiten für PR-Texte | Foto: Jens Vollmer
Video

Durchblick-Preis: Innovative Werbemöglichkeit gewinnt Journalistenpreis „Durchblick“ des BVDA als „Innovation des Jahres“

BVDA Durchblickpreis. Die SÜWE, Herausgeberin der Wochenblätter, Stadtanzeiger und des Trifelskuriers in der Pfalz und Nordbaden, gewinnt 2021 gleich zwei Journalistenpreise des Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter (BVDA). Gerade der erste Platz in der Kategorie Innovation beinhaltet große Mehrwerte für Anzeigenkunden im Digitalsektor. Berlin. Gleich in vier von fünf Kategorien landeten die Bewerbungen der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG nach einer Vorauswahl...

Wirtschaft & HandelAnzeige
Insgesamt 20 Auszubildende und Handelsfachwirte übernahmen für zwei Tage die Verantwortung bei XXXLutz Mann Mobilia in Karlsruhe | Foto: XXXLutz - Mein Möbelhaus
4 Bilder

Verantwortung gefragt - „Azubi-Days“ bei XXXLutz Mann Mobilia in Karlsruhe

Karlsruhe. Ob in der Verwaltung, im Lager, bei der Deko, im XXXL Restaurant oder im Verkauf: 62 Azubis gibt es aktuell bei XXXLutz Mann Mobilia, „in allen Bereichen“, erläutert Verena Dittus, die Ausbildungsverantwortliche im Karlsruher Einrichtungshaus. Um die jungen Menschen weiter zu fördern und auch zu fordern, gibt’s die „Azubi-Days“ im Unternehmen, bei denen auch ein Rollenwechsel angesagt ist: „Die Auszubildenden übernehmen Positionen und Tätigkeitsfelder der Vorgesetzten, sind dabei...

LokalesAnzeige

Work it! Lernen & Arbeiten in der Stadtbibliothek
Stadtbibliothek Karlsruhe

Sie suchen ein ruhiges Plätzchen zum Lernen oder Arbeiten in gemütlicher Atmosphäre zwischen dem Wissen der Welt? Dann sind Sie in den Häusern der Stadtbibliothek Karlsruhe genau richtig. In unseren acht Häusern in der Stadtmitte und den Stadtteilen finden Sie: kostenfreies KA-WLANArbeitsplätze (mit Steckdosen)PC-Plätze mit Internetzugang und Office-ProgrammenSonderbereich "Schule & Lernen" im Neuen Ständehaus: Lernhilfen, Lektüreschlüssel, Probeklausuren uvm. für die gängigsten Schulfächern...

Online-Prospekte aus Karlsruhe und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.