3G-Regelung für Besucher der Stadtverwaltung
Teststelle im Rathaus stellt Betrieb ein

 Ab Montag, 6. Dezember, wird – zunächst befristet bis zum 7. Januar 2022 – die 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Kaiserslautern eingeführt | Foto: Ralf Vester
  • Ab Montag, 6. Dezember, wird – zunächst befristet bis zum 7. Januar 2022 – die 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Kaiserslautern eingeführt
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Kaiserslautern. Ab Montag, 6. Dezember, wird – zunächst befristet bis zum 7. Januar 2022 – die 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Kaiserslautern eingeführt. Die Regelung erfolgt im Rahmen des Hausrechts.

Konkret bedeutet dies: Nur geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen sowie getestete Personen haben Zugang zu den Gebäuden der Stadtverwaltung. Erforderlich ist ein zertifizierter Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zu den gleichgestellten Personen zählen dabei insbesondere Kinder bis drei Monate nach Vollendung des zwölften Lebensjahres.

Im Rathaus, Rathaus Nord sowie der großen Maxschule (Rathaus West) werden die 3G-Kontrollen durch Security-Kräfte übernommen. Diese sind zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Häuser anwesend. In den weiteren Gebäuden erfolgt die Kontrolle in eigener Zuständigkeit.

Im Zuge der Einführung der 3G-Regelung wird auch die Schnellteststelle im Rathausfoyer ihren Betrieb einstellen. Eine Weiterführung des Testbetriebs außerhalb des Gebäudes wird derzeit geprüft. Eine aktuelle Übersicht über die Teststellen im Stadtgebiet ist im Geoportal auf der städtischen Homepage zu finden: https://geoportal.kaiserslautern.de/covid/

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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