10. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt ab 24. Juni
Bis zu 350 Personen bei Veranstaltungen im Freien erlaubt

Symbolfoto | Foto: Pixabay

Rheinland-Pfalz. Die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz ist online und tritt am Mittwoch, 24. Juni, in Kraft. Hier der Link zur aktuellsten Verordnung: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/10._Bekaempfungsverordnung/10_CoBeLVO.pdf

Zu den Hauptpunkten der Verordnung gehört die Lockerung der Corona-Auflagen für private Feiern unter zwei Bedingungen:

So muss der Personenkreis für solche geschlossenen Gesellschaften – wie etwa bei Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern – im Voraus eindeutig festgelegt werden. Außerdem dürfen nicht mehr als 75 Menschen an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Ist dies erfüllt, müssen laut Landesregierung das Abstandsgebot und die Maskenpflicht nicht mehr zwingend eingehalten werden.

Neu ist auch, dass ab dem 24. Juni Veranstaltungen im Freien mit bis zu 350 Menschen erlaubt sein werden. Das sind 100 Menschen mehr als bisher. Bei Veranstaltungen in Innenräumen bleibt es bei der schon länger angekündigten Steigerung der Personenzahl: Statt wie bisher 75 Menschen dürfen ab kommendem Mittwoch 150 Menschen an einer Veranstaltung teilnehmen. Dabei sind natürlich unter anderem die geltenden Hygieneregeln einzuhalten.

Eine weitere Lockerung betrifft die Gottesdienste: Hier sind das Singen, Chorgesang und Blasmusik wieder erlaubt, sofern zwischen den Anwesenden ein Abstand von drei Metern eingehalten wird. Das gilt auch für Chorauftritte generell, die ab Mittwoch wieder möglich sind. Ebenfalls wieder erlaubt sind Training und Wettkämpfe in Kontaktsportarten wie Judo oder Ringen.

Weiterhin untersagt ist die Öffnung von Clubs und Diskotheken sowie von Bordellen. Auch Volksfeste sind nicht zugelassen. Die Verordnung erhält über die Sommerferien die bislang längste Gültigkeitsdauer, nämlich bis zum 31. August 2020.

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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