Beratung im Kreis Germersheim
Vorsorgevollmacht richtig verfassen

Beratung für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht | Foto: Monster Ztudio/stock.adobe.com
  • Beratung für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht
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Landkreis Germersheim. „In jedem Lebensalter kann es vorkommen, dass man durch einen Unfall, eine Erkrankung oder eine Demenz nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen oder diese verständlich zu äußern“, darauf weisen Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete sowie für Soziale Hilfen zuständige Dezernent Christoph Buttweiler hin. Deshalb sollte rechtzeitig schriftlich festgelegt werden, wer in solch einem Fall Entscheidungen treffen darf. Erfolgt dies nicht, ist eine rechtliche Vertretung weder vom Ehepartner, den Kindern, dem Lebenspartner oder den Verwandten möglich.
Falls nichts schriftlich in einer Vollmacht oder Verfügung festgelegt wurde, wird das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht) einen gesetzlichen Betreuer bestimmen. Vorzugsweise aus der Familie oder dem sozialen Umfeld, aber gegebenenfalls auch einen völlig fremden Menschen.
Dieser Situation kann man vorbeugen, indem rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellt wird. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht ein großes Maß an Selbstbestimmung durch die Benennung einer oder mehrerer Personen als Bevollmächtigte. Viele Einzelheiten bezüglich Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Vertretung vor Gericht usw. können darin festgelegt werden.

Was ist zu beachten:

  • Vor Abfassung einer Vollmacht sollte eine Beratung mit Familienangehörigen und Vertrauenspersonen erfolgen.
  • Das Formular sollte im Beisein der ausgewählten Bevollmächtigten ausgefüllt werden, damit eventuelle Unklarheiten beseitigt werden können.
  • Die Unterschrift der Vollmacht kann bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Germersheim kostenlos beglaubigt werden.
  • Ist Grundvermögen (Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung) außerhalb der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße vorhanden, ist es ratsam, die Beurkundung durch einen Notar vornehmen zu lassen.
  • Das Originalformular sollte beim Vollmachtgeber verbleiben.

Für weitere Informationen bzw. einen Beratungstermin stehen die Betreuungsbehörde, Jürgen Stegner, Tel. 07274 53264, sowie die Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt, Christiane Lossin, Tel. 07275 8919, der Lebenshilfe, Holger Bast Tel. 07271 5050341 oder des SKFM (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer), Margareta Klein, Tel. 07274 7078211 gerne zur Verfügung.

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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