Vorgehen des Gesundheitsamtes im Corona-Hotspot Landkreis Germersheim
Kontaktreduzierung und Einhaltung der Quarantäne - aber kein "Schema F"

Symbolfoto | Foto: marian anbu juwan/Pixabay

Germersheim. Der Landkreis Germersheim nimmt in der Corona-Pandemie aktuell einen Spitzenplatz ein. „Wir haben die höchste Inzidenz, das heißt, die höchsten Fallzahlen innerhalb der letzten sieben Tage. Ich verstehe, dass das bei vielen Menschen zu einer großen Beunruhigung führt. Ich bitte Sie jedoch: Bleiben Sie ruhig. Es gibt keinen Grund für Panik“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel - und führt aus: „Unser Gesundheitsamt arbeitet mit Hochdruck. Dabei erscheint manches Vorgehen gerade in der Kontaktnachverfolgung nicht nachvollziehbar. Das ist verständlich, denn es unterscheidet sich von Fall zu Fall. Es gibt kein `Schema F´, das über alle Fälle gelegt werden kann. Es gibt aber durchaus auch Parameter, die generell gelten. Entscheidend ist in jedem Fall, dass jeder von uns Kontakte so weit wie irgend möglich reduziert und dass diejenigen, die in Quarantäne gesandt werden, diese gewissenhaft einhalten. Dies erfordert die Solidarität mit den Schwächeren in unserer Gesellschaft. Kontaktreduzierung und Einhaltung der Quarantäne sind unsere beiden wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie.“

Das Gesundheitsamt nimmt immer eine erste Einordnung der einzelnen Fälle und des Umfeldes vor. Kontaktpersonen werden in Quarantäne geschickt. Wie und wann eine Testung erfolgt und ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, entscheidet das Gesundheitsamt. Die große Anzahl an Neufällen sowie die Betroffenheit etlicher Einrichtungen bedeutet auch, dass die Strukturen nach entsprechender Risikoabschätzung abgearbeitet werden. „In der Konsequenz heißt das, dass zum Beispiel bei ähnlichen Fällen in Schulen oder Kitas nicht immer zwingend die gesamte Einrichtung geschlossen werden muss beziehungsweise nicht zwingend ganze Gruppen oder Kitas getestet oder in Quarantäne geschickt werden“, erklärt Landrat Brechtel.

Wichtiger Ansprechpartner in diesen Einrichtungen für das Gesundheitsamt sind immer auch die Leitungspersonen. Über sie werden häufig die wichtigsten Informationen an die betroffenen Personen weitergegeben. „Es hat sich gezeigt, dass das im ersten Schritt schnell und effektiv ist. Übrigens weise ich darauf hin, dass auch eine mündlich vom Gesundheitsamt erteilte Quarantäneanordnung gültig und einzuhalten ist“, so der Kreischef.
Das Vorgehen des Gesundheitsamtes in den Schulen innerhalb des Landkreises orientiert sich einerseits am Wunsch der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die Schulen möglichst lange offen zu halten. Andererseits stößt die Nachverfolgung von Kontaktpersonen zweiten Grades (also die Kontaktperson einer Kontaktperson ersten Grades) aufgrund der hohen Zahl an Neuinfektionen an ihre Kapazitätsgrenzen. Vor diesem Hintergrund konzentrieren sich die Ermittlungen zunächst auf Personen, die in direktem Kontakt mit positiv getesteten Menschen standen (Kat-1-Person). Diese Personengruppe wird in der Regel durch das Gesundheitsamt für 14 Tage in Quarantäne versetzt, ein Corona-Test ist in diesem Fall nicht verpflichtend – zumal auch bei einem negativen Testergebnis die 14-tägige Quarantänezeit unbedingt einzuhalten ist. Die Absonderung soll dabei helfen, die Infektionskette zu unterbrechen.

Wenn an einer Schule ein Coronafall auftritt, fordern Fallermittler des Gesundheitsamtes die von den Schulen geführten Listen mit Kat-1-Personen an. Kinder, die sich in einem Radius von mehr als zwei Meter zur betroffenen Person aufhielten oder Lehrer, die durchgängig ihre Maske trugen und regelmäßig gelüftet haben, zählen nicht zum engen Kat-1-Personenkreis. Sie gelten als so genannte Kat-2-Personen und dürfen weiterhin die Schule besuchen. Christoph Buttweiler, Schuldezernent im Kreis Germersheim: „Inwieweit die vom Land verordnete Maskenpflicht an Schulen hilfreich ist, um die Pandemie aufzuhalten, können wir erst ermessen, wenn wir einige Erfahrungen gesammelt haben. Bis dahin gelten die mit den verschiedenen Behörden abgestimmten Verfahren.“ Die vom Land entworfenen Szenarien, wie zum Beispiel der Wechsel von Präsenzunterricht und häuslichen Lernphasen, werden seitens der ADD angeordnet oder in Einzelfällen zwischen Gesundheitsamt und Schulleitung vereinbart. Doch Buttweiler weist darauf hin, dass „die Dynamik der Situation gegebenenfalls in Kürze schon wieder Anpassungen bei den Vorgehensweisen erfordert.“

Kommt es zu einem positiven Fall in einer Kita und können die Kontakte der Kinder nicht eindeutig nachverfolgt werden, wird in der Regel die gesamte Gruppe für 14 Tage in Quarantäne geschickt. Wie vorgegangen werden soll, wird mit der Einrichtungsleitung besprochen, die dann wiederum die Kontaktpersonen, also beispielsweise die Eltern, entsprechend informiert. Im Regelfall wird mit jedem Kind auch ein Erziehungsberechtigter für 14 Tage in Quarantäne gesetzt, damit die Betreuung des Kindes und die Gesundheitsüberwachung sichergestellt sind.

Grundsätzlich weist Amtsarzt Dr. Christian Jestrabek darauf hin, dass Personen, die Symptome entwickeln, sich absondern und telefonischen Kontakt mit ihrem Hausarzt oder einer medizinischen Notfalleinrichtung aufnehmen sollen. Bestätigt sich eine Coronainfektion, dann muss dieser so genannte Index-Fall gemäß den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts für zehn Tage nach dem Auftreten der Symptome in Quarantäne. Alle engen Kontaktpersonen werden für 14 Tage in Quarantäne versetzt. „Ein Test muss für diese Personengruppe nicht zwingend sein. Viel entscheidender ist die Absonderung für zwei Wochen. So können wir die Infektionskette unterbrechen“, so Dr. Jestrabek.

Landrat Dr. Fritz Brechtel bittet vor diesem Hintergrund Eltern und Angehörige bei Fragen, zunächst mit Ihrer Schule oder Ihrer Kita-Leitung zu sprechen. „Es ist aktuell nicht möglich, jede einzelne Anfrage telefonisch zu beantworten. Viele hilfreiche Informationen finden Sie zudem auf unserer Kreis-Homepage.“ ps

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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