Haftbefehl bei Grenzkontrolle: 53-Jähriger landet nach Diebstahl im Gefängnis
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Kandel. Am Sonntag, 15. März, kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang B9/Bienwald einen Mann mit mehreren offenen Fahndungen. Gegen 7.30 Uhr stoppten die Einsatzkräfte in Kandel einen 53 Jahre alten Georgier, der mit einem Auto nach Deutschland einreiste.
Der Mann zeigte einen georgischen Reisepass sowie eine belgische Asylbescheinigung vor. Diese Kombination machte die Beamten stutzig. Bei der anschließenden Überprüfung stellten sie fest, dass der Mann unerlaubt eingereist sein könnte. Ein Abgleich im polizeilichen Fahndungssystem brachte dann Klarheit: Gegen den 53-Jährigen lag unter anderem ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Diebstahls vor.
Wie die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern mitteilt, bestanden zudem mehrere Aufenthaltsermittlungen. Diese stammten von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden sowie von den Amtsgerichten Gießen und Karlsruhe, ebenfalls wegen verschiedener Diebstahlsdelikte. Außerdem lag eine Anordnung zur Vermögensabschöpfung der Staatsanwaltschaft Wiesbaden vor.
Die Beamten brachten den Mann zur weiteren Klärung in das Bundespolizeirevier Kandel. Dort eröffneten sie ihm den bestehenden Haftbefehl. Da er die offene Geldstrafe in Höhe von 900 Euro nicht bezahlen konnte, musste er eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Für die verbleibenden 15 Tage kam er in die Justizvollzugsanstalt Frankenthal. Zusätzlich leiteten die Einsatzkräfte ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise ohne erforderlichen Aufenthaltstitel ein. Das Auto des Mannes holte später ein Bekannter ab.
Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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