Streit ums Wasser: Warum Landwirte jetzt mehr zahlen müssen

Seit Anfang 2024 muss auch die Landwirtschaft zahlen, wenn sie bestimmte Mengen an Grund- oder Oberflächenwasser entnimmt. (Archivbild) | Foto: Uwe Anspach/dpa
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Mainz. Für viele landwirtschaftliche Betriebe in Rheinland Pfalz fallen seit 2024 zusätzliche Kosten für Wasser an. Wer größere Mengen Grund oder Oberflächenwasser zur Bewässerung nutzt, muss ein sogenanntes Wasserentnahmeentgelt zahlen.

Die Abgabe existiert im Land bereits seit 2013. Seit Montag, 1. Januar, gilt sie jedoch auch für die Landwirtschaft. Zahlen aus dem Umweltministerium zeigen nun, wie viel Geld bislang erhoben wurde. Die Einnahmen liegen etwa in der Höhe, die das Land erwartet hatte.

Ab welcher Menge Landwirte zahlen müssen

Das Entgelt wird erst ab bestimmten Entnahmemengen fällig.

  • Grundwasser: ab 10.000 Kubikmeter pro Jahr
  • Oberflächenwasser etwa aus Flüssen oder Seen: ab 20.000 Kubikmeter pro Jahr
  • Gebühr Grundwasser: 6 Cent pro Kubikmeter
  • Gebühr Oberflächenwasser: 2,4 Cent pro Kubikmeter

Für Wasser und Bodenverbände gilt jeweils der halbe Satz. Das Geld ist zweckgebunden und soll unter anderem in Maßnahmen für eine sparsamere Bewässerung fließen.

Einnahmen liegen nahe der Prognose

Nach früheren Schätzungen rechnete das Umweltministerium mit rund 421.000 Euro Einnahmen aus der Landwirtschaft. Laut einer Antwort auf eine Anfrage aus dem Landtag kommt dieser Betrag der Realität recht nahe.

Im Bereich der Struktur und Genehmigungsdirektion Süd wurden 2024 rund 416.000 Euro über Vorauszahlungsbescheide erhoben. Davon entfielen etwa 75.000 Euro auf Landwirte. Rund 341.000 Euro zahlten Wasser und Bodenverbände.

Im Gebiet der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord zahlte ein Verband knapp 7.000 Euro.

Für 2025 liegen die Vorauszahlungen im Süden laut Ministerium bei rund 464.000 Euro. Davon kommen etwa 116.000 Euro von landwirtschaftlichen Betrieben. Im Norden entrichtete ein Verband rund 5.100 Euro.

Politischer Streit über die Abgabe

Die Ampel Koalition im Landtag begründete die Ausweitung der Gebühr mit zunehmender Wasserknappheit durch Klimawandel und längere Trockenperioden. Umweltverbände begrüßten die Regelung.

CDU, Freie Wähler und AfD stimmten Ende 2023 dagegen.

Landwirtschaft kritisiert Bürokratie

Der CDU Landtagsabgeordnete Johannes Zehfuß kritisiert vor allem den Aufwand für die Betriebe. Landwirte müssten zunächst eine Prognose zur Wasserentnahme für das Jahr abgeben. Später folge eine Endabrechnung. Auch die persönliche Zustellung der Bescheide sei unnötig bürokratisch.

Grundsätzlich habe er nichts gegen ein Wasserentgelt. Die Kosten allein seien für Betriebe meist überschaubar. Das Geld könne sinnvoll in Bewässerungsinfrastruktur investiert werden.

Der Bauern und Winzerverband Rheinland Nassau lehnt die Abgabe dennoch ab. Nach Angaben des Verbandes können sich die Kosten schnell auf höhere drei oder vierstellige Beträge summieren. Gerade für Betriebe mit geringen Gewinnmargen sei das spürbar. Außerdem entstünden Wettbewerbsnachteile, wenn Betriebe in anderen Regionen weniger belastet würden.

Das Umweltministerium weist darauf hin, dass der Verwaltungsaufwand für die Landwirtschaft nicht separat erfasst wird. Insgesamt kostete die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts 2025 rund 1,41 Millionen Euro. Dem standen Einnahmen von etwa 25 Millionen Euro gegenüber. Diese umfassen auch Zahlungen von Wasserversorgern und Unternehmen. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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