SC Freiburg äußert sich zu 50+1 nach Bewertung aus Bonn

Der SC Freiburg hat die finale Bewertung der 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt zum Anlass für eine Stellungnahme genommen. | Foto: Anouar Touir
  • Der SC Freiburg hat die finale Bewertung der 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt zum Anlass für eine Stellungnahme genommen.
  • Foto: Anouar Touir
  • hochgeladen von Wochenblatt Redaktion

Fußball. Der SC Freiburg hat auf die finale Bewertung der 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt reagiert. Grundlage ist eine Mitteilung des Präsidiums des Bundesliga e.V., das sich in einer außerordentlichen Sitzung mit dem abgeschlossenen Verfahren befasst hat.

Nach Angaben des Ligaverbands sieht das Präsidium in der Einschätzung der Behörde eine Bestätigung seiner bisherigen Linie. Demnach erhebt das Bundeskartellamt in seiner abschließenden Bewertung keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Grundregel. Zugleich verweist der Ligaverband darauf, dass die Behörde eine mögliche Ausnahme vom deutschen und europäischen Kartellrecht mit dem Ziel der Vereinsprägung und der Sicherung von Partizipationsrechten der breiten Öffentlichkeit begründet.

Ligaverband will gemeinsame Lösung mit 36 Clubs prüfen

Nach Darstellung des Präsidiums soll nun im Kreis der 36 Clubs eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden, die die Rechtssicherheit der 50+1-Regel verbessert. Dabei sollen auch die Hinweise und Empfehlungen des Bundeskartellamts berücksichtigt werden. Genannt werden unter anderem die Offenheit des Muttervereins, bestimmte Organisationsregeln des Ligaverbands und der Umgang mit der sogenannten Förderausnahmeregel.

Das Präsidium habe sich in den vergangenen Monaten bereits mit verschiedenen Szenarien befasst und wolle die finale Stellungnahme in den kommenden Wochen detailliert auswerten. Anschließend sollen konkrete Handlungsoptionen mit allen 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga besprochen werden.

Acht Jahre dauerte das Verfahren

Ligapräsident Hans-Joachim Watzke erklärte laut Mitteilung, die Haltung des Präsidiums zur 50+1-Regel sei klar. Diese bleibe ein zentraler Bestandteil des deutschen Fußballs. Nun gehe es darum, im Ligaverband mit allen 36 Clubs Lösungen zu finden.

Die Prüfung des Bundeskartellamts dauerte nach Angaben des Ligaverbands mehr als acht Jahre. Am 18. Juli 2018 hatte das damalige Ligapräsidium beschlossen, ein Prüfverfahren nach Paragraf 32c des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beantragen.

Hintergrund des Verfahrens war nach Angaben des Ligaverbands, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der 50+1-Regel sowie ihrer Anwendung auszuräumen und die Rechtssicherheit zu erhöhen. Dem war ein Meinungsbild in der Mitgliederversammlung des Ligaverbands vom 22. März 2018 vorausgegangen. Damals hatten die Clubs mehrheitlich für einen Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit sowie weitere Überlegungen hinsichtlich geänderter Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der 50+1-Regel gestimmt.

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

75 folgen diesem Profil
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.