Eintracht Braunschweig vom DFB zu Geldstrafe verurteilt

Das DFB-Sportgericht hat gegen Eintracht Braunschweig nach Vorfällen bei einem Zweitligaspiel eine Geldstrafe verhängt. | Foto: Anouar Touir
  • Das DFB-Sportgericht hat gegen Eintracht Braunschweig nach Vorfällen bei einem Zweitligaspiel eine Geldstrafe verhängt.
  • Foto: Anouar Touir
  • hochgeladen von Anouar Touir

Fußball. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe von 118.200 Euro belegt. Anlass war laut DFB ein unsportliches Verhalten von Anhängern des Vereins.

Vorfälle beim Spiel in Hannover

Im Rahmen des Zweitligaspiels bei Hannover 96 am 20. März zündeten Braunschweiger Anhänger nach DFB-Angaben 98 Blinker, 92 Bengalische Feuer, zwei Raketen und zwei Böller.

Teil der Summe kann zweckgebunden genutzt werden

Von der Strafe kann der Verein bis zu 39.400 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Den entsprechenden Nachweis muss Eintracht Braunschweig dem DFB bis zum 31. Dezember 2026 vorlegen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Die Geldstrafen kommen mittelbar fußballnahen Stiftungen zugute, da sich das Spendenvolumen des DFB traditionell im Schwerpunkt an der Höhe der Ordnungsgelder orientiert. Bedacht werden Einrichtungen, deren Tätigkeiten mit den Satzungszwecken beziehungsweise der Zweckverwirklichung des DFB übereinstimmen.

Autor:

Anouar Touir aus Ludwigshafen

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

9 folgen diesem Profil
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.