Dynamo Dresden: Teilausschluss vorerst nicht vollstreckt

Der gegen Dynamo Dresden verhängte Zuschauer-Teilausschluss wird bis zur Entscheidung des Ständigen Schiedsgerichts vorerst nicht vollstreckt. | Foto: Anouar Touir
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Fußball. Der gegen Dynamo Dresden verhängte Zuschauer-Teilausschluss wird vorerst nicht vollstreckt. Darauf haben sich die Beteiligten im Verfahren vor dem Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen verständigt.

Nach Angaben des DFB setzt der Verband die Vollstreckung der Urteile des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni und des DFB-Bundesgerichts vom 6. August bis zur Entscheidung über die Schiedsklage aus. Damit bleibt die ursprünglich angeordnete Schließung der K-Blöcke K1 bis K5 beim kommenden Heimspiel gegen den SV Darmstadt 98 am 16. August zunächst aus.

Regelung bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts

Für den Fall, dass die Schiedsklage vollständig oder teilweise zurückgewiesen wird, erkennt Dynamo Dresden die Vollstreckbarkeit des Urteils des DFB-Sportgerichts vom 5. Juni an. Maßgeblich für die Rechtskraft soll dann der Zeitpunkt der Verkündung des Schiedsspruchs sein. Der Zuschauer-Teilausschluss würde in diesem Fall beim nächsten Heimspiel nach der Verkündung greifen, auch wenn der Verein weitere Rechtsmittel einlegt. Ein Verzicht auf Rechtsmittel ist damit nach DFB-Angaben nicht verbunden.

Weiteres Verfahren läuft an

Mit der Einlegung der Schiedsklage hat Dynamo Dresden nun zwei Wochen Zeit, diese zu begründen. Innerhalb dieses Zeitraums benennen sowohl Dynamo Dresden als auch der DFB jeweils einen Schiedsrichter. Anschließend entscheidet das Ständige Schiedsgericht unabhängig über die Schiedsklage.

Autor:

Anouar Touir aus Ludwigshafen

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