DFB-Sportgericht entscheidet über Wagner-Einspruch
- Das DFB-Sportgericht hat nach mündlicher Verhandlung über den Einspruch von Vincent Wagner entschieden.
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Fußball. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat nach einer mündlichen Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main dem Einspruch von Vincent Wagner gegen das Urteil des Einzelrichters des DFB-Sportgerichts vom 7. September stattgegeben. Der Trainer der SV 07 Elversberg muss damit die automatische Sperre nach einer Gelb-Roten Karte nicht antreten.
Gelb-Rot nach dem Halbzeitpfiff
Wagner war im Bundesligaspiel der SV 07 Elversberg bei Borussia Mönchengladbach am 5. September zunächst in der 45. Minute wegen unerlaubten Betretens des Spielfeldes verwarnt worden. Unmittelbar nach dem Halbzeitpfiff zeigte Schiedsrichter Petersen ihm wegen unsportlichen Verhaltens die zweite Gelbe Karte und verwies ihn aus dem Innenraum.
Sportgericht sieht offensichtlichen Irrtum
Das DFB-Sportgericht stellte nun einen offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters im Sinne von § 11 Nr. 3 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung fest. Die automatische Sperre nach der Gelb-Roten Karte wird deshalb aufgehoben.
Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, begründete die Entscheidung damit, dass Schiedsrichter Petersen in der mündlichen Verhandlung erstmals ausgeführt habe, seine Wahrnehmung sei falsch gewesen und er habe den Sachverhalt nicht richtig eingeordnet. Nach Ansicht neuer Bildaufnahmen aus dem Scoutingfeed sei das Gericht überzeugt, dass Wagner den Platz erkennbar ausschließlich zur Einwirkung auf seine Spieler betreten habe und sich dabei nicht in Richtung Schiedsrichter orientiert habe. Vor diesem Hintergrund habe ausnahmsweise von der automatischen Sperre abgesehen werden können. Das Urteil ist endgültig.
Autor:Anouar Touir aus Ludwigshafen |