DFB beschließt neuen Leitfaden für Strafen bei Pyrotechnik
- Der DFB hat einen neuen Strafzumessungsleitfaden für pyrotechnische Vorfälle in Stadien beschlossen.
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Deutschland. Das DFB-Präsidium hat Änderungen an der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses in sportgerichtlichen Verfahren gegen Vereine und Kapitalgesellschaften beschlossen. Im Mittelpunkt steht ein neuer Strafzumessungsleitfaden für den Umgang mit pyrotechnischen Vorfällen.
Auslöser für die Überarbeitung waren laut DFB Anregungen des „AK Verbandsstrafen“, dem Justiziare mehrerer Bundesliga-Klubs angehören, sowie Überlegungen der „AG Stadionsicherheit“. Mit der Weiterentwicklung befasste sich eine Arbeitsgemeinschaft unter Leitung von DFB-Vizepräsident Thomas Bergmann, an der Vertreter des DFB-Kontrollausschusses, des DFB-Sportgerichts, der Bundesliga und mehrerer Klubs beteiligt waren.
Unterschiedliche Risiken sollen stärker gewichtet werden
Nach Angaben des DFB soll der Leitfaden die unterschiedlichen Gefährdungspotenziale beim Missbrauch von Pyrotechnik stärker differenzieren. Gleichzeitig sollen Klubs angehalten werden, einen größeren Teil von Strafzahlungen direkt für Maßnahmen gegen das Einbringen von Pyrotechnik in Stadien zu verwenden.
Die Geldstrafen für besonders gefährliche Pyrotechnik wie Böller, Raketen oder geworfene pyrotechnische Gegenstände wurden deutlich erhöht. Für andere Fälle, etwa in der Hand gehaltene Bengalfackeln, werden die Strafen leicht gesenkt. Der DFB verweist dabei darauf, dass Besonderheiten des Einzelfalls weiter berücksichtigt werden.
Mehr Spielraum für Prävention und Sicherheitsmanagement
Außerdem wird der prozentuale Anteil der Geldstrafen erhöht, den Klubs für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen dürfen. Künftig können Mittel auch zur Stärkung des Sicherheitsmanagements verwendet werden, etwa für spezielle Qualifizierungen von Sicherheitsverantwortlichen oder gemeinsame Krisenübungen im Rahmen von Stadionallianzen.
Der Strafzumessungsleitfaden gilt nur für Fälle, die sich standardisiert bewerten lassen. Bei schwerwiegenden Vorfällen, etwa wenn Pyrotechnik gezielt in Menschengruppen geschossen wird, Personen verletzt werden, längere Spielunterbrechungen entstehen oder ein Spiel abgebrochen wird, greifen weiterhin die allgemeinen Strafzumessungskriterien nach Paragraf 44 der DFB-Satzung in Verbindung mit der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Diese sehen als mögliche Sanktionen Geldbußen gegen Vereine, Kapitalgesellschaften oder Einzelpersonen, zeitliche oder dauerhafte Verbote für den Spiel- oder Funktionsbetrieb, Platzsperren, Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit, Punktabzüge oder die Versetzung in eine tiefere Spielklasse vor.
Autor:Anouar Touir aus Ludwigshafen |