ARD: Gericht stoppt „Stalking“-Vorwurf gegen Reporter Hajo Seppelt
- In zwei weiteren Eilverfahren setzen sich ARD und Investigativ-Reporter Hajo Seppelt gegen die DESG und Präsident Matthias Große durch.
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Nachrichten. Zwei Gerichte, zwei Entscheidungen, und beide fallen zugunsten der ARD und des Investigativ-Reporters Hajo Seppelt aus. In zwei weiteren einstweiligen Verfügungsverfahren scheiterten die Deutsche Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft, kurz DESG, sowie ihr Präsident Matthias Große mit ihren Anträgen.
Im Kern geht es um eine ARD-Berichterstattung nach den Olympischen Spielen in Mailand und um Aussagen, die Große öffentlich über Seppelt verbreitet hatte. Das Landgericht Hamburg ließ den Beitrag vom 25. Februar unverändert bestehen, das Landgericht Berlin II untersagte außerdem bestimmte Behauptungen über Seppelt.
Worum es vor dem Landgericht Hamburg ging
Vor dem Landgericht Hamburg wollte die DESG eine Passage beanstanden, die sich auf Aussagen des ehemaligen DESG-Trainers Peter Mueller bezog. Dabei ging es um die Darstellung, Mueller kenne die Hintergründe seiner Ende der Saison 2023/24 nicht erfolgten Vertragsverlängerung bei der DESG bis heute nicht.
Die Pressekammer sah darin laut Beschluss keine Verletzung des Vereinspersönlichkeitsrechts und ordnete die Passage im konkreten Zusammenhang als zulässige Meinungsäußerung ein. Der Beitrag bleibt damit unverändert.
Hajo Seppelt: Landgericht Berlin II untersagt konkrete Behauptung
Im zweiten Verfahren ging es um Aussagen von DESG-Präsident Matthias Große, die wortgleich auf mehreren Social-Media-Kanälen sowie auf der offiziellen Website der DESG standen. Große hatte dort unter anderem behauptet: „Denn unsere Olympiastarterinnen und Olympiastarter fühlten sich speziell von Herrn Seppelt während der Olympischen Spiele regelrecht "gestalkt", da er ihnen an der Eisfläche auflauerte und sie mit Fragen nervte. Journalistisches Fingerspitzengefühl? Mediale Sorgfaltspflicht? Nichts davon war zu spüren bei Herrn Seppelt, dessen Gier nach der großen Geschichte ihn antrieb.",
Das Landgericht Berlin II untersagte der DESG und Große, „wörtlich oder sinngemäß zu behaupten und/oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen", Seppelt habe während Olympia Starterinnen und Starter der DESG „regelrecht gestalkt, da er ihnen an der Eisfläche aufgelauert und sie mit Fragen genervt habe".
ARD: So ordnet Sportkoordinator Axel Balkausky die Urteile ein
ARD-Sportkoordinator Axel Balkausky sieht die Linie der Gerichte als klare Rückendeckung für die Berichterstattung und die Arbeit des Teams. „Die nun getroffenen Entscheidungen bestätigen vollumfänglich die ARD-Berichterstattung und verbieten Herrn Große unhaltbare Aussagen zur Arbeit von Hajo Seppelt", sagte Balkausky.
Er ergänzte: „Nachdem das Landgericht Hamburg zuvor im Verfügungsverfahren die Olympiaberichterstattung der ARD zur DESG in weiten Teilen bestätigt hat, sehe ich die investigative Sportberichterstattung der ARD und des Teams um Hajo Seppelt erneut gestärkt. Wir begrüßen all diese Gerichtsentscheidungen sehr." [red]
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |