Zahnersatz voll bezahlt: Diese Härtefallgrenzen gelten

Zahnersatz muss her? Das kann ordentlich ins Geld gehen - auch wenn man «nur» die Kassenvariante wählt. | Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag
  • Zahnersatz muss her? Das kann ordentlich ins Geld gehen - auch wenn man «nur» die Kassenvariante wählt.
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Härtefallregelung beim Zahnersatz. Bei geringem Einkommen kann die Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung vollständig übernehmen. Entscheidend ist das monatliche Bruttoeinkommen und die Zahl der Angehörigen im Haushalt.

Krone oder Brücke können auch in der Kassenvariante einen spürbaren Eigenanteil verursachen. Die gesetzlichen Kassen zahlen derzeit je nach Bonusheft 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung. Ab 2027 sinken diese Festzuschüsse auf 50 bis 65 Prozent.

Bei einer dreigliedrigen Brücke kostet die Regelversorgung laut einem Rechenbeispiel des Verbraucherportals Finanztip rund 1.718 Euro. Ohne Bonusheft übernimmt die Kasse davon 60 Prozent, also etwa 1.030 Euro. Rund 688 Euro bleiben als Eigenanteil.

Bis zu diesen Einkommensgrenzen greift die Härtefallregelung

Wer wenig verdient, kann die Härtefallregelung nutzen. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung zu 100 Prozent. Mehrkosten für eine aufwendigere oder ästhetischere Versorgung bleiben davon unberührt.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale gelten für das monatliche Bruttoeinkommen diese Grenzen:

  • Alleinstehende: 1.582 Euro.
  • Versicherte mit einem Angehörigen im Haushalt: 2.175,25 Euro.
  • Für jeden weiteren Angehörigen steigt die Grenze um 395,50 Euro.

Als Angehörige zählen Ehepartner, gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und familienversicherte Kinder. «Empfänger von Sozialleistungen fallen automatisch unter die Härtefallregelung», sagt Anja Schlicht von Finanztip. Dazu gehören Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe sowie Menschen mit Bafög.

Der Antrag sollte vor der Behandlung gestellt werden

Der Wunsch nach der Härtefallregelung sollte frühzeitig in der Zahnarztpraxis angesprochen werden. Das notwendige Formular gibt es bei der Krankenkasse oder in der Praxis. Dem Antrag sind Einkommensnachweise in Kopie beizulegen, anschließend prüft die Krankenkasse die Voraussetzungen.

Auch knapp oberhalb der Einkommensgrenze kann ein höherer Zuschuss möglich sein. Bei dieser individuellen Härtefallregelung steigt der Festzuschuss, er deckt aber nicht zwingend die gesamten Kosten. Ein Gespräch mit der Krankenkasse kann klären, welche Unterstützung im Einzelfall berücksichtigt wird. [dpa/red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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