Warnung in Rheinland-Pfalz: Japankäfer kann im Koffer reisen

Der Japankäfer hat einen metallischen glänzenden, grünen Kopf. (Symbolbild) | Foto: Uli Deck/dpa
  • Der Japankäfer hat einen metallischen glänzenden, grünen Kopf. (Symbolbild)
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Rheinland-Pfalz. Nach Urlaubsreisen kann ein Japankäfer unbemerkt im Gepäck nach Rheinland-Pfalz gelangen. Darauf weist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hin, nachdem kürzlich ein Tier nach einer Italienreise in einem Koffer entdeckt worden ist.

Der Fund wurde nach Angaben der Behörde schnell gemeldet. Das Insekt sei zur weiteren Untersuchung eingeschickt worden. Eine weitere Verbreitung sei damit ausgeschlossen worden.

Reisende sollen ihr Gepäck deshalb nach der Rückkehr kontrollieren. ADD-Abteilungsleiter Christof Pause sagt: „Über das Reisegepäck kann ein Japankäfer schnell nach Rheinland-Pfalz gelangen. Wer einen verdächtigen Käfer entdeckt, sollte ihn einfangen, aufbewahren und melden.“

Pufferzone bei Mainz bleibt unter Auflagen

Um eine Ausbreitung zu verhindern, wurde bereits im vergangenen Jahr eine Pufferzone in der Stadt Mainz und in der Verbandsgemeinde Bodenheim eingerichtet. Anlass war eine Sichtung nahe der Landesgrenze im hessischen Trebur im Kreis Groß-Gerau.

In der Pufferzone gelten weiter diese Regeln:

  • Der Transport von Pflanzen mit Erde aus dem Gebiet heraus ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt
  • Die Verbringung von Oberboden bis zu 30 Zentimetern Tiefe aus der Pufferzone heraus ist ganzjährig verboten
  • Von Mittwoch, 1. Juni, bis Freitag, 30. September, dürfen Pflanzenmaterial aus der Grünpflege und unbehandelte Pflanzenreste grundsätzlich nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden
  • Betriebe mit Pflanzenproduktion müssen ihre Produktionsflächen, Pflanzenbestände und die Umgebung in einem Umkreis von 100 Metern überwachen

Schädling befällt mehr als 400 Pflanzenarten

Der Japankäfer ist rund einen Zentimeter groß. Er hat einen metallisch glänzenden grünen Kopf, braune Flügel und an jeder Hinterleibseite fünf weiße Haarbüschel. Die ADD stuft ihn als Quarantäneschädling ein, weil er mehr als 400 Pflanzenarten befällt und unter anderem Wiesen, Rasenflächen, Zierpflanzen sowie Wein- und Obstbau stark schädigen kann. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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