Wärmepumpe zu laut? Neue, strengere Grenzen für Förderung
- Wärmepumpe zu laut? Seit 2026 gelten strengere Lärmgrenzen für Luft-Wasser-Wärmepumpen, um Förderung zu erhalten – die richtige Gerätewahl und Standortplanung sind entscheidend
- Foto: Daniel Reinhardt/dpa/dpa-mag
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Wärmepumpe zu laut. Damit eine Luft-Wasser-Wärmepumpe in Deutschland staatlich gefördert wird, muss sie seit Anfang 2026 deutlich leiser sein als zuvor. Darauf weist Zukunft Altbau, ein vom Umweltministerium Baden-Württemberg gefördertes Informationsprogramm, hin.
Der Bund unterstützt nur noch Geräte, deren Geräuschentwicklung zehn Dezibel unter den Grenzwerten der EU-Ökodesignverordnung liegt:
- Maximal 60 Dezibel für Anlagen mit 6–12 kW Leistung
- Maximal 55 Dezibel für Anlagen mit geringerer Leistung
Die Geräusche entstehen vor allem durch den Ventilator des Außengeräts und Vibrationen des Kompressors.
Wärmepumpe zu laut? Was die Grenzwerte bedeuten
Laut Zukunft Altbau erfüllen aktuelle Modelle meist bereits die neuen deutschen Förderbedingungen. Käufer sollten trotzdem prüfen, ob die strengen Anforderungen tatsächlich eingehalten werden.
Grenzwerte beziehen sich auf die Emissionswerte (Schalldruck direkt am Gerät) – nicht auf die Immissionswerte (Lautstärke in der Umgebung).
Faustformel:
- 50–60 Dezibel direkt am Gerät entsprechen in 3 m Entfernung etwa 35–40 Dezibel – vergleichbar mit dem Surren eines Kühlschranks.
- Verdoppelt sich der Abstand, sinkt der Pegel um weitere 6 Dezibel.
Gesetzliche Immissionsgrenzwerte (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm):
- Reine Wohngebiete: 50 dB tags, 35 dB nachts
- Wohngebiete mit Gewerbe: 55 dB tags, 40 dB nachts
- Misch- und Dorfgebiete: 60 dB tags, 45 dB nachts
Konflikte vermeiden: Gerätauswahl und Standortplanung
Neben der Einhaltung der Grenzwerte zählt auch die subjektive Wahrnehmung.
Tipps von Zukunft Altbau:
- Ein Gerät mit geringem Schallleistungspegel wählen – ideal mit Flüstermodus für die Nacht
- Pufferspeicher nutzen, um tagsüber mehr Leistung zu fahren und nachts leiser zu arbeiten
- Mindestabstand einhalten – oft mind. 3 Meter, je nach Bauordnung im Bundesland
- Außeneinheit nicht direkt vor Mauern oder Fassaden platzieren, um Schallreflexion zu vermeiden
- Lärmschutz durch Büsche, Schallhauben oder leichte Einhausungen ergänzen. [dpd]
Autor:Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern |
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