Unfallprüfung bei der US-Air-Force: So laufen Ermittlungen
- Die abgestürzte Maschine befand sich laut US-Luftwaffe auf dem Rückweg zur Airbase.
- Foto: Harald Tittel/dpa
- hochgeladen von dpa content
USA. Wer nach einem schweren Unfall der US-Air-Force schnelle Antworten erwartet, muss wissen: Die Luftwaffe trennt Beweissicherung und Ursachenanalyse strikt. Dafür gibt es feste Vorschriften, die Unfälle und Zwischenfälle nach Schwere in die Klassen A bis E einteilen.
Ein Todesfall oder der Verlust eines Flugzeugs gilt immer als Unfall der höchsten Klasse A. Nach der im März aktualisierten Dienstanweisung wird in einem solchen Fall zunächst ein Interim Safety Board eingesetzt. Dieses Gremium soll vor allem Beweise sichern.
Erste Phase dauert meist nur kurz
Das Interim Safety Board arbeitet nach offiziellen Angaben meist nur ein oder zwei Tage. Die Mitglieder sollen möglichst nicht zu derselben Einheit gehören wie das betroffene Flugzeug. Ihre Aufgabe ist eng begrenzt: Beweismittel erkennen, übernehmen, in Besitz nehmen und sichern.
In der Vorschrift heißt es dazu: „Das ISB ermittelt keine Faktoren oder Ursachen des Vorfalls.“ Für Leserinnen und Leser ist das wichtig, weil frühe Informationen nach einem Unfall deshalb oft noch keine Erklärung liefern.
Welche Daten später ausgewertet werden
Nach der Sicherung übernimmt ein Safety Investigation Board die Auswertung. Je nach Art des Unfalls können darin verschiedene Fachleute sitzen, darunter Techniker, Piloten, Mediziner, Datenanalysten oder Waffenexperten. Auch sie dürfen nicht zur betroffenen Einheit gehören.
Ausgewertet werden nach den Vorgaben unter anderem:
- Stimmenrecorder aus dem Cockpit
- Daten der Flugsicherung
- Logbücher und Videodaten
- Laptops und Zeugenaussagen
- Daten des Head-up Displays im Flugzeug
Damit soll ein möglichst vollständiges Bild des Ablaufs entstehen. Das Verfahren ist genau geregelt, weil aus den Erkenntnissen Sicherheitsmaßnahmen für künftige Flüge abgeleitet werden können.
Berichte bleiben meist intern
Der Untersuchungsbericht geht an die zuständige Sicherheitsstelle in einem Hauptquartier der Air Force. Üblicherweise werden diese Berichte nicht veröffentlicht. Folgerungen werden nach Angaben der Vorschrift unter Hinweis auf Geheimhaltungspflichten in internen Netzwerken des Air Force Safety Center bereitgestellt.
Bis Januar des Vorjahres veröffentlichte der Generalanwalt der Air Force gelegentlich Auszüge aus Untersuchungsberichten auf seiner Webseite. Seitdem findet sich dort kein entsprechender neuer Eintrag mehr. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |