Teilhabe-Zuschuss im Saarland: Viele Kinder gehen leer aus

Der Zuschuss in Höhe von 15 Euro kann beispielsweise benutzt werden, um die Mitgliedschaft im Sportverein zu bezahlen. (Symbolbild) | Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
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Saarland. Viele Kinder aus Familien mit Grundsicherung bekommen im Saarland Geld für Sport, Musik oder andere Freizeitangebote nicht, obwohl sie Anspruch darauf hätten.

Das zeigt eine Analyse der Bertelsmann-Stiftung. Demnach erhalten bei den 6- bis unter 15-Jährigen nur 15,7 Prozent den monatlichen Teilhabe-Zuschuss von 15 Euro für soziale und kulturelle Angebote. Damit liegt das Saarland unter dem Bundesschnitt von 18,3 Prozent. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen liegt die Quote nur bei 6,7 Prozent. Bundesweit sind es 12,1 Prozent.

Leistung kommt nur bei wenigen Familien an

Der Zuschuss ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets. Er soll Kindern und Jugendlichen unter anderem Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht oder Ferienangebote erleichtern. Eingeführt wurde die Leistung vor 15 Jahren.

Besser genutzt wird im Saarland der Zuschuss für Schulbedarf. Nach den Berechnungen erhalten ihn rund 74 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen aus Familien mit Grundsicherung. Beim gemeinsamen Mittagessen liegt die Quote nur bei etwa einem Viertel. In der älteren Gruppe sind die Anteile deutlich niedriger: 58 Prozent beim Schulbedarf und etwas mehr als 5 Prozent beim Mittagessen.

Stiftung kritisiert hohen Aufwand

Nach Einschätzung der Bertelsmann-Stiftung liegt die geringe Nutzung nicht am fehlenden Bedarf. Familien müssten oft unterschiedliche Anträge stellen, Formulare ausfüllen und Nachweise einreichen. Der Betrag sei zudem vergleichsweise klein. Das mache den Zugang unnötig kompliziert.

Bundesweit hängt die Nutzung der Leistungen laut Stiftung auch stark vom Wohnort ab. In Schleswig-Holstein nehmen 59 Prozent der jüngeren Berechtigten die Leistungen in Anspruch, in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz erreicht der Teilhabebetrag nur etwa einen von zehn anspruchsberechtigten jungen Menschen.

Forderung nach einfacheren Regeln

Die Stiftung fordert deshalb, Leistungen ohne zusätzliche Anträge auszuzahlen. Das könnte nach ihrer Einschätzung Familien entlasten und zugleich den Aufwand in den Kommunen verringern.

Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören neben Freizeitangeboten auch Hilfen für Schulausflüge, Kita-Ausflüge, Schülerbeförderung, Mittagessen und Lernförderung. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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