Streaming-Abo widerrufen: Das Recht bleibt erhalten

Streaming-Abos bleiben widerrufbar: Der sofortige Nutzungsbeginn führt nicht automatisch zum Verlust des Widerrufsrechts. | Foto: Daniel Reinhardt/dpa
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Streaming-Abo widerrufen. Ein Anbieter darf den Widerruf nicht pauschal verweigern, nur weil das Angebot sofort genutzt werden kann. Bei laufenden Streaming-Abos bleibt das Widerrufsrecht grundsätzlich bestehen, weil die digitale Dienstleistung erst am Ende der vereinbarten Laufzeit vollständig erbracht ist.

Das kann etwa wichtig werden, wenn versehentlich ein Jahresabo statt eines Monatsabos gebucht wurde. Wer den Irrtum kurz nach dem Abschluss bemerkt und fristgerecht widerruft, verliert dieses Recht nicht allein durch den sofortigen Zugang zu Filmen, Serien oder Musik.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kann der Anbieter bei einem wirksamen Widerruf allenfalls Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung verlangen. Ein vollständiger Ausschluss des Widerrufsrechts bei einem Streaming-Abo ist demnach unzulässig.

Streaming ist eine laufende digitale Dienstleistung

Der Unterschied zu Downloads ist rechtlich entscheidend. Bei digitalen Inhalten zum Herunterladen, etwa E-Books, Apps, Software oder Download-Spielen, kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen mit Beginn des Downloads erlöschen.

Streaming-Abonnements zählen dagegen zu digitalen Dienstleistungen. Die Inhalte werden fortlaufend bereitgestellt, ohne dass sie in das Eigentum der Kundinnen und Kunden übergehen. Gleiches gilt unter anderem für Cloud-Speicher, digitales Fernsehen, Gaming-Plattformen, Software-as-a-Service und soziale Netzwerke.

  • Digitale Inhalte sind etwa Musikdateien, Videodateien, E-Books, Apps und herunterladbare Spiele.
  • Digitale Dienstleistungen sind etwa Streaming, Cloud-Speicher und laufend nutzbare Online-Plattformen.

Der Anbieter lenkte nach Klage ein

In dem von der Verbraucherzentrale geschilderten Fall hatte ein Mann ein Jahresabo abgeschlossen, obwohl er ein Monatsabo wollte. Der Anbieter lehnte seinen Widerruf zunächst ab und berief sich darauf, der Kunde habe für die sofortige Nutzung auf das Widerrufsrecht verzichtet.

Die Verbraucherzentrale mahnte das Unternehmen ab und klagte anschließend vor dem Landgericht Konstanz. Im Laufe des Verfahrens gab der Anbieter eine Unterlassungserklärung ab.

Bei deutschsprachigem Vertrag muss die Information verständlich bleiben

Beanstandet wurde auch die Sprache der Widerrufsablehnung. Obwohl der Vertrag über eine deutschsprachige Internetseite zustande gekommen war, erhielt der Kunde die Antwort nur auf Englisch.

Wesentliche Informationen zum Vertrag müssen nach Darstellung der Verbraucherschützer in der Sprache bereitgestellt werden, in der der Vertrag geschlossen wurde. Eine einseitige Änderung der Vertragssprache kann Betroffene daran hindern, ihre Rechte rechtzeitig wahrzunehmen.

Bei Streaming-Abos zählt deshalb nicht der bloße Start der Nutzung, sondern ob es sich um eine fortlaufende Dienstleistung handelt. [dpa/red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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