Straßenschäden nach Frost und Tauwetter – so reagieren Autofahrer richtig
- Nach Frost und Tauwetter drohen Schlaglöcher und Straßenschäden – der ACE rät zu angepasster Fahrweise und sorgfältiger Schadensdokumentation
- Foto: Stephanie Walter - erstellt mit KI
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Straßenschäden. Nach eisigen Tagen in weiten Teilen Deutschlands steigen die Temperaturen wieder – Schnee und Eis beginnen zu tauen. Doch Winterwetter bleibt wechselhaft, Frost und Tauwetter können sich rasch abwechseln.
Solche Temperaturschwankungen setzen nicht nur Menschen zu, sondern auch den Straßen: Risse und Schlaglöcher entstehen und werden zur Gefahr im Straßenverkehr, warnt der Auto Club Europa (ACE).
Hier ist die Gefahr besonders groß
Alte oder schlecht gewartete Straßen sind anfällig – vor allem bei hohem Verkehrsaufkommen und Schwerlastverkehr. Stehendes Wasser verstärkt das Risiko. Gefährdet sind daher stark befahrene Strecken mit sichtbaren Rissen oder anderen Schäden im Asphalt.
Warnschilder und Tempolimits beachten
Eine angepasste Fahrweise ist entscheidend:
- Vorsichtiger fahren
- Warnschilder beachten
- Tempolimits einhalten
- Geschwindigkeit an Straßenzustand und Witterung anpassen
Manchmal ist selbst das zugelassene Tempo zu hoch – etwa wenn Pfützen tiefe Straßenschäden verdecken.
Wenn ein Schlagloch nicht gefahrlos umfahren werden kann, muss man im Zweifel hindurch fahren, statt in den Gegenverkehr zu geraten.
Nach Schlagloch-Durchfahrt: Schäden prüfen
Ein hartes Durchfahren kann zu Schäden an:
- Lenkung
- Radaufhängung
- Reifen und Felgen
- Karosserie und Auspuff
Der ACE rät, nach verdächtigen Geräuschen oder spürbaren Veränderungen im Fahrverhalten sofort anzuhalten und bei Bedarf den Pannendienst zu rufen.
Auch kleine Schäden an Felgen sind ernst zu nehmen. Hier zählt der ACE Luftverlust, Reifenschäden oder Vibrationen und Folgeschäden. Im Extremfall kann eine eine Felge auch brechen.
Straßenschäden sollten zur Warnung anderer möglichst auch an die zuständige Verwaltung gemeldet werden. Viele Kommunen bieten dafür Online-Formulare.
Wer zahlt für Schlaglochschäden?
Vorgehen im Schadensfall:
- Schaden und Straßenzustand zeitnah fotografieren (ohne Eigengefährdung).
- Polizei informieren.
- Bei Vollkaskoversicherung: mögliche Regulierung über Versicherung.
- Ohne Vollkasko: Schaden beim Straßenbaulastträger (Kommune, Land oder Bund) geltend machen – Zuständigkeit bei der Kommune erfragen.
⚠️ Wichtig: Geschwindigkeitsanpassung ist Pflicht. Wer trotz sichtbarer Schäden zu schnell fährt, verliert laut ACE oft den Anspruch auf Schadenersatz.
Auch ein aufgestelltes Warnschild kann Haftungsansprüche ausschließen. Um die Chancen auf Schadenersatz zu bewerten, empfiehlt der ACE bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einzuholen. [dpa]
Autor:Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern |
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