Steuervorauszahlung: Bayern stoppt Erinnerungsbriefe – so bleibt es pünktlich
- Wenn der Erinnerungsbrief vom Finanzamt ausbleibt, müssen Steuervorauszahlungen in Bayern selbst termingerecht eingeplant werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
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Steuervorauszahlung. Wer in Bayern Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen leisten muss, bekommt vom Finanzamt keine Erinnerungsbriefe mehr und kann Säumniszuschläge vermeiden, wenn Termine und Zahlungsweg fest eingeplant sind.
Im Alltag betrifft das vor allem Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, aber auch Angestellte mit hohen Nebeneinkünften, etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen. Auch Rentner mit wiederkehrenden Nachzahlungen können zu Vorauszahlungen verpflichtet sein.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. weist darauf hin, dass Bayern als letztes Bundesland diesen Briefservice noch angeboten hatte. Der Postversand der Erinnerungsschreiben wurde im Februar eingestellt. Damit entfallen auch die bislang beiliegenden Papier-Überweisungsträger.
Was sich ändert und welche Termine jetzt zählen
Die Vorauszahlungen sind einmal pro Quartal fällig. Gesetzliche Zahlungstermine sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Fällt ein Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Wichtig für die Praxis ist der Zeitpunkt des Geldeingangs. Das Geld muss spätestens am Fälligkeitstag auf dem Konto des Finanzamts eingehen. Eine Zahlungsschonfrist gilt für genau drei Tage.
Automatische Zahlung oder Kalendertermin, welche Lösung hilft
Damit Termine nicht untergehen, bieten sich automatisierte Wege an:
- SEPA-Lastschriftverfahren. Das Finanzamt zieht die fälligen Beträge automatisch vom Konto ein.
- Dauerauftrag. Die Bank überweist regelmäßig zu den Fälligkeitsterminen.
- Eigene Überweisung mit festen Kalendereinträgen. Sinnvoll, wenn die Zahlung bewusst gesteuert werden soll.
Wer zum Zahlungstermin auf den früheren Erinnerungsbrief wartet, geht inzwischen leer aus. Das hat laut Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. viele Betroffene erstmals zum Termin am Montag, 10. März überrascht.
Was ein vergessener Termin kosten kann
Nach Ablauf der dreitägigen Schonfrist fallen Säumniszuschläge an. Sie betragen für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags, der auf volle 50 Euro abgerundet wird. Dadurch können auch kurze Verzögerungen spürbar teurer werden, wenn der Betrag hoch ist.
Warum es überhaupt Vorauszahlungen gibt
Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, wenn sich aus dem Steuerbescheid eine Nachzahlung von mehr als 400 Euro ergibt und mindestens 100 Euro pro Quartal angefallen sind. Grundlage ist die Annahme, dass eine ähnliche Steuerlast im Folgejahr wieder entsteht. Vorauszahlungen wirken damit als Abschlag, damit am Jahresende keine große Einmalzahlung anfällt.
Unterm Strich bedeutet das Ende der Erinnerungsbriefe vor allem eines, die Organisation der vier Fixtermine wird zur eigenen Aufgabe, am einfachsten über Lastschrift oder Dauerauftrag.
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Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |