Steuererklärung 2026 per App: Wann der Ein-Klick-Start Zeit spart

Steuererklärung via App: Die Ein-Klick-Steuererklärung in der MeinELSTER+-App ab 2026 soll den Bürgerinnen und Bürgern die Steuererklärung vereinfachen | Foto: johannes86/stock.adobe.com
  • Steuererklärung via App: Die Ein-Klick-Steuererklärung in der MeinELSTER+-App ab 2026 soll den Bürgerinnen und Bürgern die Steuererklärung vereinfachen
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Steuererklärung 2026. Die neue MeinELSTER+-App soll ab 1. Juli 2026 in sehr einfachen Fällen das Abgeben der Einkommensteuererklärung per Ein-Klick ermöglichen, spart aber nur dann Zeit und potenziell Geld, wenn alle absetzbaren Ausgaben tatsächlich in den automatisch vorliegenden Daten enthalten sind.

Die Finanzverwaltung erweitert damit das ELSTER-Angebot und will Nutzerinnen und Nutzern eine digitale, vorausgefüllte Steuererklärung für das Jahr 2025 inklusive Vorschau auf den Steuerbescheid bereitstellen. Grundlage sind Daten, die den Finanzämtern bereits automatisiert vorliegen, zum Beispiel Lohn- und Rentendaten oder Sozialversicherungsbeiträge.

Die Einordnung kommt früh auch von der Quelle Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Der Lohnsteuerhilfeverein begrüßt digitale Vereinfachungen, warnt aber vor den Grenzen, wenn es um individuelle Abzüge und komplexere Lebenslagen geht. Denn die Verantwortung für vollständige und korrekte Angaben bleibt trotz Automatisierung bei den Steuerpflichtigen.

Wer die Ein-Klick-Steuererklärung nutzen kann und was automatisch drinsteht

Zum Start ist die neue Funktion nach Angaben der Finanzverwaltung auf einen engen Personenkreis begrenzt. Nutzen können sie zunächst ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bezieherinnen und Bezieher von Alterseinkünften. Die Registrierung in der MeinELSTER+-App ist ab 31. März 2026 möglich, ab Juli sollen dann die vorausgefüllten Daten für die Steuererklärung 2025 bereitstehen.

In der Ein-Klick-Variante werden nur Daten verarbeitet, die den Finanzämtern bereits gemeldet werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Lohndaten
  • Rentenbezüge
  • Sozialversicherungsbeiträge

Wer mit der vorausgefüllten Erklärung einverstanden ist, kann sie direkt absenden. Änderungen oder Anpassungen sind laut Finanzverwaltung vor dem Versand möglich, der Funktionsumfang und der Anwenderkreis sollen schrittweise ausgebaut werden.

Wo die Grenzen liegen: Pauschalen statt individueller Abzüge

Nach Einschätzung der VLH eignet sich die Ein-Klick-Abgabe vor allem für Standardfälle. Uwe Rauhöft, VLH-Vorstandsmitglied und zugleich Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL), bezeichnet es als sinnvoll, vorhandene Daten stärker zu nutzen und Verfahren zu digitalisieren. Gleichzeitig werde aber ausschließlich mit den vorliegenden Daten und gesetzlichen Pauschalen gerechnet.

Genau hier kann in der Praxis der Unterschied entstehen. Die VLH verweist darauf, dass individuelle Aufwendungen nicht automatisch erfasst werden. Genannt werden dabei insbesondere:

  • höhere Werbungskosten als die Pauschale
  • Krankheitskosten
  • Spenden
  • außergewöhnliche Belastungen

VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel betont, dass komplexere Sachverhalte in einem solchen vereinfachten Verfahren nicht abgebildet werden können. Wer individuelle Ausgaben nicht ergänzt, kann dadurch im Ergebnis Abzüge verpassen.

Einordnung für den Alltag: Bequem ist nicht automatisch optimal

Pilotprojekte wie „Die Steuer macht jetzt das Amt“ gab es bereits 2025 in Hessen und Bayern. Das neue App-Angebot knüpft an die Idee der vorausgefüllten Steuererklärung an, die grundsätzlich schon länger existiert. Aus Sicht der VLH ersetzt Automatisierung aber keine individuelle Unterstützung, wenn persönliche Lebensumstände und sämtliche absetzbaren Ausgaben für ein passendes Steuerergebnis entscheidend sind.

Praktisch bedeutet das: In sehr einfachen Fällen kann die App Zeit sparen, bei allen Fällen mit zusätzlichen Kosten oder Besonderheiten entscheidet die sorgfältige Ergänzung der Angaben darüber, ob am Ende wirklich das steuerlich Mögliche ausgeschöpft wird.

Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.

Autor:

Katharina Wirth aus Herxheim

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