Steuererklärung 2026: Bei Gartenpflege durch Profis Steuern sparen
- Profi für die Gartenarbeiten engagiert? Dann sollten zumindest Teile der Kosten steuerlich absetzbar sein. (zu dpa: «Mit Gartenpflege vom Profi bis zu 4.000 Euro pro Jahr sparen»)
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Steuererklärung 2026. Professionelle Gartenpflege kann die Steuerlast deutlich senken. Wer Rasen mähen, Hecken schneiden oder Bäume pflegen lässt, kann einen Teil der Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen und so pro Jahr bis zu 4.000 Euro sparen.
Mit Beginn des Frühlings starten viele Haus- und Wohnungseigentümer in die Gartensaison. Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschnitt oder die Pflege von Bäumen zählen steuerlich häufig zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Entscheidend ist, dass die Leistungen im eigenen Haushalt oder auf dem dazugehörigen Grundstück erbracht werden.
«Voraussetzung ist, dass die beauftragte Hilfe eine ordnungsgemäße Rechnung, aus der der Lohnaufwand für die Arbeitszeit ersichtlich ist, gestellt hat und der Betrag überwiesen wurde», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Außerdem muss der Arbeitslohn separat ausgewiesen sein. Materialkosten wie Pflanzen, Erde oder Rollrasen bleiben steuerlich außen vor.
Bis zu 20.000 Euro Kosten steuerlich begünstigt
Für haushaltsnahe Dienstleistungen können 20 Prozent der reinen Lohnkosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Steuerermäßigung ist auf 4.000 Euro pro Jahr begrenzt. Daraus ergibt sich ein maximal begünstigter Rechnungsbetrag von 20.000 Euro jährlich. Zu den anerkannten Arbeiten zählen neben typischer Gartenpflege auch Tätigkeiten wie Schädlingsbekämpfung.
Auch Handwerkerarbeiten im Garten zählen
Neben laufender Pflege sind bestimmte Handwerkerleistungen steuerlich begünstigt. Dazu gehören etwa der Bau einer Terrasse, Pflasterarbeiten oder das Errichten von Gartenwegen. In diesen Fällen können ebenfalls 20 Prozent der Lohnkosten abgezogen werden, allerdings höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Steuerlich berücksichtigt werden damit Rechnungen bis zu 6.000 Euro. Sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch Handwerkerleistungen werden in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Steuererklärung eingetragen.
Mieter können ebenfalls profitieren
Die Steuerermäßigung ist nicht auf Eigentümer beschränkt. «Auch Mieter können in den Nebenkosten enthaltene Kosten für Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen, neben dem Gärtner auch für Reparaturen, Hausreinigung oder den Hausmeister, geltend machen, wenn der Anteil in der Jahresabrechnung separat ausgewiesen ist», sagt Daniela Karbe-Geßler. Das gilt auch für selbst genutzte Zweit-, Ferien- oder Wochenendwohnungen.
Wer Rechnungen aufbewahrt und Zahlungen per Überweisung nachweisen kann, senkt mit professioneller Gartenpflege nicht nur den Pflegeaufwand, sondern auch die Steuerlast spürbar. dpa/red
Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |