Souvenirs beim Zoll: Diese Freigrenzen und Verbote gelten

Bei Souvenirs zählt nicht nur der Preis, sondern auch, ob Freigrenzen, Mengenlimits oder Einfuhrverbote greifen. Wer das vor der Rückreise prüft, vermeidet Nachzahlungen oder Beschlagnahme am Zoll. | Foto: kamiphotos/stock.adobe.com
  • Bei Souvenirs zählt nicht nur der Preis, sondern auch, ob Freigrenzen, Mengenlimits oder Einfuhrverbote greifen. Wer das vor der Rückreise prüft, vermeidet Nachzahlungen oder Beschlagnahme am Zoll.
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Zoll Freigrenzen Urlaub. Wer vor der Rückreise die Wertgrenzen, Mengenlimits und Einfuhrverbote prüft, vermeidet Nachzahlungen und die Beschlagnahmung von Souvenirs.

Ob Lavagestein vom Vulkan, landestypische Spirituosen oder die Designer-Sonnenbrille aus dem Urlaubsparadies. Mitbringsel gehören für viele zur Reise dazu. Genau hier lauert oft das Missverständnis: Beim Souvenirkauf zählt nicht nur der Platz im Koffer, sondern auch, ob Ware angemeldet werden muss und ob sie überhaupt eingeführt werden darf.

Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. hin. Schon wenige Minuten Vorbereitung mit Blick auf Freigrenzen und Einfuhrverbote können unangenehme Überraschungen am Flughafen oder an der Grenze verhindern.

Innerhalb und außerhalb der EU gelten unterschiedliche Regeln

Innerhalb der EU sind Souvenirs meist unproblematisch. Für Waren, die für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk gedacht sind, fallen in der Regel weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Unbegrenzt einkaufen geht trotzdem nicht. Bei Alkohol, Kaffee und Tabakwaren orientiert sich der Zoll an sogenannten Richtmengen. Werden diese deutlich überschritten, kann der Verdacht entstehen, dass die Waren für den Weiterverkauf bestimmt sind. Dann wird genauer geprüft, ob tatsächlich noch Eigenbedarf vorliegt.

Wichtig ist auch der Hinweis zu Duty-Free-Einkäufen. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. müssen Waren aus dem Duty-Free-Shop innerhalb der EU beim Zoll angemeldet werden, dann werden Einfuhrabgaben fällig.

Außerhalb der EU entscheidet zusätzlich der Warenwert. Bei Reisen in Nicht-EU-Staaten wie Türkei, Ägypten, Thailand, USA oder Schweiz gelten bei der Rückkehr nach Deutschland feste Wertgrenzen, bis zu denen Einkäufe abgabenfrei bleiben.

  • Einreise per Flugzeug oder Schiff: Waren im Gesamtwert bis zu 430 Euro pro Person abgabenfrei.
  • Einreise per Auto, Bahn oder Reisebus: Waren im Gesamtwert bis zu 300 Euro pro Person abgabenfrei.
  • Kinder unter 15 Jahren: 175 Euro Freigrenze, unabhängig vom Verkehrsmittel.

Die Wertgrenzen mehrerer Personen lassen sich nicht addieren. Sie gelten strikt pro Person.

Ein praktisches Detail, das bei teuren Einzelstücken entscheidend wird: Liegt ein einzelner Gegenstand wie eine hochwertige Lederjacke, ein Schmuckstück, eine Designerhandtasche oder ein hochpreisiges Smartphone über der Freigrenze, entfällt die Steuerbefreiung für diesen Artikel komplett. Dann ist nicht nur der Betrag über der Grenze zu versteuern, sondern der Gesamtbetrag dieses Gegenstands.

Genussmittel, Fälschungen und problematische Mitbringsel

Neben den Wertgrenzen gelten für Alkohol und Tabakwaren zusätzliche Mengenbeschränkungen. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land dürfen Reisende ab 17 Jahren unter anderem abgabenfrei mitbringen:

  • 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent oder alternativ 2 Liter alkoholische Getränke mit geringerem Alkoholgehalt.
  • 4 Liter nicht schäumender Wein.
  • 16 Liter Bier.

Auch bei Zigaretten, Zigarren und Rauchtabak gelten feste Mengenvorgaben. Werden beispielsweise mehr als 200 Zigaretten eingeführt, sind Einfuhrabgaben zu entrichten.

Nicht jedes Souvenir darf überhaupt nach Deutschland eingeführt werden. Besonders heikel sind Mitbringsel aus geschützten Tieren oder Pflanzen. Dazu können gehören:

  • Schmuck aus Korallen.
  • Produkte aus Elfenbein.
  • Schildpatt.
  • Reptilienleder.
  • bestimmte Muschelarten.

Dass solche Souvenirs im Urlaubsland offen verkauft werden, bedeutet nicht automatisch, dass die Einfuhr erlaubt ist.

Auch Pflanzen, Knollen und Samen sowie bestimmte Lebensmittel tierischen Ursprungs unterliegen teils strengen Vorschriften. Hintergrund ist der Schutz vor eingeschleppten Krankheiten, Schädlingen und Tierseuchen. Solche Produkte können an der Grenze beschlagnahmt werden.

Bei nachgeahmten oder gefälschten Designerartikeln gilt: Im Rahmen privater Nutzung und innerhalb der Freigrenzen ist die Einreise möglich, solange die Artikel privat erworben und getragen werden. Werden allerdings größere Mengen entdeckt, kann von Weiterverkauf ausgegangen werden. Dann drohen Beschlagnahmung und strafrechtliche Konsequenzen.

Medikamente, Kulturgüter und warum Belege wichtig sind

Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel werden im Urlaub häufig gekauft, weil sie günstiger oder höher dosiert sind. Grundsätzlich ist die Einfuhr für den eigenen Bedarf möglich. Als Orientierung gilt ein Vorrat für höchstens drei Monate. Das betrifft auch hochdosierte Nahrungsergänzungsmittel oder pflanzliche Mittel, die in Deutschland als Arzneimittel gelten. Zusätzlich kann relevant sein, ob Inhaltsstoffe artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen.

Für Antiquitäten und Kulturgegenstände wie archäologische Funde, antike Münzen oder historische Skulpturen gelten oft strenge Ausfuhr- und Einfuhrregeln, teils mit Genehmigungspflicht. Diese Vorschriften sollen Plünderungen verhindern und den illegalen Handel mit Kulturgütern eindämmen.

Wer größere Einkäufe tätigt, sollte Kaufbelege aufbewahren. Kann der Warenwert bei einer Kontrolle nicht nachgewiesen werden, darf der Zoll den Wert schätzen, das kann teurer ausfallen als erwartet. Sinnvoll ist außerdem, bei hochwertigen Geräten wie Kamera oder Laptop bei Bedarf nachweisen zu können, dass sie schon vor Reisebeginn im Besitz waren.

Für die Orientierung unterwegs verweist die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. auf die kostenlose App „Zoll und Reise“, die auch offline nutzbar ist. Für per Post oder Fracht nachgesandte Waren gelten andere, in der Regel strengere Regeln. Mehr Informationen stehen unter https://www.lohi.de/steuertipps.

Wer Wertgrenzen, Mengenlimits und Einfuhrverbote vor der Rückreise einordnet, sorgt dafür, dass Souvenirs Erinnerungen bleiben und nicht zum Zollfall werden.

Autor:

Thorsten Kornmann aus Karlsruhe

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