Rückreise sichern: Pass im Urlaub verloren – das hilft

Ohne Reisepass oder Ausweis kann es bei Grenzkontrollen zu großen Problemen kommen. | Foto: dpa
  • Ohne Reisepass oder Ausweis kann es bei Grenzkontrollen zu großen Problemen kommen.
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Pass im Urlaub verloren. Ohne Reisepass kann spätestens bei der Rückreise ein Problem entstehen. Wer den Verlust sofort meldet und Ersatzpapiere beantragt, kann die Heimreise in der Regel trotzdem antreten.

Geht ein Pass im Urlaub verloren oder wird gestohlen, sollte der Vorfall zuerst bei der örtlichen Polizei gemeldet werden. Oft ist das auch online möglich. Reisende erhalten anschließend eine polizeiliche Verlustmeldung. Dieser Nachweis wird häufig benötigt, um bei einer deutschen Auslandsvertretung Ersatzdokumente zu beantragen.

Die Verlustmeldung kann später auch in Deutschland wichtig werden, etwa bei der Beantragung neuer Ausweisdokumente oder bei Versicherungsfragen.

Ersatzpapiere gibt es bei Botschaft oder Konsulat

Wer ohne Pass im Ausland steht, kann sich an die deutsche Botschaft oder ein Konsulat wenden. Dort wird ein sogenannter „Reiseausweis als Passersatz“ ausgestellt, mit dem die Rückreise nach Deutschland möglich ist.

Wo sich die nächste deutsche Auslandsvertretung befindet, lässt sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit nachsehen. Dort sind alle Botschaften und Konsulate im jeweiligen Reiseland aufgeführt.

Hilfreich ist es, wenn Kopien oder Fotos der verlorenen Ausweisdokumente vorhanden sind. Der ADAC empfiehlt, vor der Reise Fotokopien anzufertigen und getrennt vom Original aufzubewahren. Auch Fotos der Dokumente auf dem Smartphone können die Identitätsprüfung erleichtern. Liegen solche Nachweise vor, lassen sich Ersatzpapiere häufig schneller ausstellen.

Fehlen diese Unterlagen, kann sich das Verfahren verlängern. In solchen Fällen wird zur Identitätsprüfung meist das zuständige Bürgeramt in Deutschland eingeschaltet.

Online-Ausweisfunktion nach Verlust sofort sperren

Bei Personalausweisen mit aktivierter Online-Funktion sollte diese nach dem Verlust möglichst schnell gesperrt werden. Das ist über den Sperrnotruf 0049 116 116 möglich. Dafür wird das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief benötigt.

Auch innerhalb der Europäischen Union ist eine Rückreise ohne Pass nicht automatisch möglich. Zwar akzeptieren einzelne Fluggesellschaften in manchen Fällen eine Verlustanzeige zusammen mit einer Kopie des Dokuments. Ob das ausreicht, muss jedoch vor dem Flug mit der Airline geklärt werden.

Rechtlich auf der sicheren Seite ist die Rückreise in der Regel erst mit einem offiziell ausgestellten Passersatz. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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