Riester-Rente endet für Neuverträge: Bestandscheck vor 2027

Symbolbild: Neue Riester-Verträge sollen ab 2027 nicht mehr möglich sein, bestehende Verträge bleiben laut GDV geschützt. Ein Bestandscheck zeigt, ob Zulagen, Steuervorteile, Kosten und Garantien zur aktuellen Lebenslage passen. | Foto: kamiphotos/stock.adobe.com
  • Symbolbild: Neue Riester-Verträge sollen ab 2027 nicht mehr möglich sein, bestehende Verträge bleiben laut GDV geschützt. Ein Bestandscheck zeigt, ob Zulagen, Steuervorteile, Kosten und Garantien zur aktuellen Lebenslage passen.
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Riester-Rente Bestandscheck. Ab Donnerstag, 1. Januar sind neue Riester-Verträge nicht mehr möglich, bestehende Verträge laufen weiter und können in vielen Fällen weiterhin sinnvoll sein.

Typisch ist jetzt die Lage, wenn ein alter Riester-Vertrag seit Jahren läuft und unklar ist, ob sich Änderungen lohnen oder ob „einfach weiterlaufen lassen“ die bessere, ruhigere Lösung bleibt.

Wichtig für die Einordnung: Die Hinweise und Zahlen stammen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), also der Dachorganisation der Versicherer. Der Verband bewertet Riester grundsätzlich als geförderten Vorsorgeweg mit Stärken und Schwächen.

Was sich ab 2027 ändert und was nicht

Keine Neuabschlüsse mehr. Der GDV beschreibt Riester als politisch beschlossenes Auslaufmodell. Neue Riester-Verträge sollen ab 2027 nicht mehr möglich sein.

Bestandsschutz für laufende Verträge. Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, behält ihn. Die staatliche Förderung läuft grundsätzlich weiter. Das heißt auch: Es entsteht nicht automatisch Handlungsdruck nur wegen der politischen Umstellung.

Nachfolgemodell Altersvorsorgedepot. Ab 2027 ist ein neues Produkt angekündigt, das breiter aufgestellt sein soll. Ein Wechsel kann sinnvoll sein, ist laut GDV aber nicht zwingend. Entscheidend sind Vertragsdetails und die persönliche Situation.

Riester-Förderung in Zahlen: das sind die wichtigsten Stellschrauben

Die Förderung folgt einem festen Schema, das sich gut für einen schnellen Bestandscheck eignet:

  • Für die vollen Zulagen gilt als Richtwert: mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, maximal 2.100 Euro pro Jahr.
  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr.
  • Kinderzulage: 300 Euro pro Kind und Jahr, für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro.
  • Zusätzlich möglich: Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro, je nach persönlichem Steuersatz relevant.
  • Sockelbeitrag: 60 Euro pro Jahr reichen, um die vollen Zulagen zu erhalten, unabhängig vom Einkommen.

Für wen bestehende Riester-Verträge laut GDV häufig gut passen

Beim Bestandscheck zählt weniger das allgemeine Urteil über „Riester“, sondern ob die Förderung und die Vertragskonditionen zur Lebenslage passen.

  • Geringverdienende mit Kindern. Hier kann die Förderung besonders stark wirken. Der GDV nennt Förderquoten bis zu 90 Prozent. Beispiel aus dem GDV-Text: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die nur 60 Euro Sockelbeitrag zahlt, erhält 775 Euro Zulagen pro Jahr (175 Euro plus 300 Euro plus 300 Euro).
  • Familien mit mehreren Kindern. Die Kinderzulage ist der größte Hebel. Auch „mittelbare Förderung“ ist möglich, wenn ein nicht unmittelbar berechtigter Ehepartner einen eigenen Vertrag hat und der andere Partner riestert.
  • Beamtinnen und Beamte mit hohem Steuersatz. Der GDV verweist darauf, dass diese Gruppe förderfähig ist und oft stärker vom steuerlichen Sonderausgabenabzug als von den Zulagen profitiert.
  • Gutverdienende ohne Kinder. Hier steht laut GDV häufig der Steuervorteil im Vordergrund. Entscheidend ist, dass der Vertrag ausreichend bespart wird und die Kosten im Verhältnis zum Steuervorteil stehen.

Für wen Riester laut GDV oft weniger bringt

  • Viele Selbstständige. Sie waren bislang meist nicht unmittelbar förderfähig, außer bei bestimmten Pflichtversicherungswegen. Das soll sich erst mit dem Altersvorsorgedepot ändern.
  • Später Einstieg kurz vor Rentenbeginn. Bei wenig Laufzeit können sich Fördervorteile weniger aufbauen. Außerdem werden Auszahlungen im Alter als sonstige Einkünfte versteuert, was bei hohem Einkommen im Ruhestand Vorteile reduzieren kann.

So sieht ein nüchterner Bestandscheck aus

Laut GDV hängt die Entscheidung „Wechsel oder weiterlaufen lassen“ vor allem an diesen Punkten:

  • Kosten des Vertrags und Abschlusskosten im Verhältnis zur Förderung.
  • Garantien und Garantiezins, besonders bei älteren Verträgen.
  • Höhe und Wahrscheinlichkeit der Zulagen, zum Beispiel durch Kinder und Einkommen.
  • Restlaufzeit bis zur Rente.
  • Eigenes Zielbild zwischen Sicherheit, Rendite und Flexibilität.

Der praktische Kern ist: Bestehende Riester-Verträge müssen nicht beendet werden, aber ein strukturierter Check von Förderung, Kosten und Garantien hilft, die Umstellung ab 2027 ohne Aktionismus einzuordnen. red

Autor:

Thorsten Kornmann aus Karlsruhe

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