Reise wegen Hitze stornieren: Wann eine kostenlose Stornierung möglich ist

Reise wegen Hitze stornieren: Bei Hitzewarnung gibt’s in der Regel kein automatisches Rücktrittsrecht – anders als bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. | Foto: dpa
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Reise wegen Hitze stornieren. Eine amtliche Hitzewarnung reicht in der Regel nicht für die kostenlose Stornierung einer Reise. Für Urlauber zählt rechtlich meist erst, ob die Reise wegen außergewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt ist.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Hessen hin. Eine Hitzewarnung des Deutschen Wetterdienstes oder aus dem Ausland dient zwar dem Gesundheitsschutz. Sie sagt nach Angaben der Verbraucherschützer aber zunächst nicht aus, ob eine Reise oder auch eine Veranstaltung rechtlich unmöglich oder unzumutbar geworden ist.

Bei Pauschalreisen kommt es auf konkrete Folgen an

Bei Pauschalreisen ist ein kostenloser Rücktritt nur dann möglich, wenn am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen. Extreme Hitze allein ist dafür meist kein ausreichendes Indiz.

Entscheidend ist laut Rechtsexperte Peter Lassek von der Verbraucherzentrale eher, ob zum Beispiel Sehenswürdigkeiten geschlossen sind, die Infrastruktur beeinträchtigt ist, Waldbrände herrschen oder eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht. Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes hat dabei rechtlich deutlich mehr Gewicht als eine Hitzewarnung.

Selbst wenn Städte von nicht notwendigen Reisen abraten, ist das rechtlich meist nur eine Empfehlung. Auch eine Reiserücktrittsversicherung hilft bei hohen Temperaturen in der Regel nicht weiter.

Einzelleistungen und Tickets lassen sich meist nicht gratis absagen

Bei einzeln gebuchten Leistungen wie Flügen, Hotels oder Mietwagen gibt es wegen Hitze grundsätzlich ebenfalls kein automatisches Recht auf kostenlose Stornierung. Dann kommt es vor allem auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an oder auf Kulanz des Anbieters.

Wenn Unternehmen wie die Deutsche Bahn an einzelnen Tagen eine Sonderkulanz wegen Hitze anbieten, verpflichtet das andere Anbieter nicht zu vergleichbaren Regelungen.

Bei Konzerten oder Festivals gilt ein anderer Maßstab. Sagt der Veranstalter wegen Hitze ab oder bricht eine Veranstaltung ab, muss der Ticketpreis erstattet werden. Findet die Veranstaltung statt, bleibt die Teilnahme eine eigene Entscheidung.

Für Reisende und Besucher von Veranstaltungen bedeutet das vor allem, dass nicht die Hitzewarnung selbst entscheidend ist, sondern die konkreten Folgen vor Ort. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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