Reformdebatte in Berlin: Sonderstrafrecht für Politiker vor Aus

Beim Straftatbestand der Politikerbeleidigungen soll es Einschränkungen geben.  | Foto: Marcus Brandt/dpa
  • Beim Straftatbestand der Politikerbeleidigungen soll es Einschränkungen geben.
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Hamburg. Beleidigungen gegen Spitzenpolitiker könnten künftig wieder nach den allgemeinen Regeln des Strafrechts verfolgt werden. Die Justizminister der Länder sprechen sich dafür aus, den besonderen Strafschutz für Politiker einzuschränken.

Bei ihrer Frühjahrskonferenz in Hamburg unterstützten die Ressortchefs einen Antrag aus Sachsen und Baden Württemberg. Demnach soll der verschärfte Strafrahmen des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch künftig nur noch für kommunale Amts und Mandatsträger gelten. Für Bundes und Landespolitiker würde wieder die allgemeine Beleidigungsregel aus Paragraf 185 greifen.

Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Gesetzesänderung liegt beim Bundestag in Berlin.

Was sich bei Beleidigungen ändern könnte

Der Unterschied betrifft vor allem Strafmaß und Verfolgung durch die Justiz.

  • Paragraf 188 sieht derzeit verschärfte Strafen für Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens vor.
  • Paragraf 185 regelt die allgemeine Beleidigung mit einem niedrigeren Strafrahmen.
  • Außerdem werden solche Fälle in der Regel nur verfolgt, wenn die betroffene Person selbst Strafantrag stellt.

Der besondere Schutz für Politiker war im Jahr 2021 verschärft worden. Hintergrund waren zunehmende Hasskampagnen gegen Mandatsträger. Auch der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Jahr 2019 spielte bei der damaligen Reform eine Rolle.

Mehr Schutz für Kommunalpolitiker gefordert

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert erklärte, für Spitzenpolitiker brauche es keine Sonderregelung im Strafrecht. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker hingegen seien besonders auf Schutz angewiesen.

Auch Baden Württembergs Justizminister Moritz Oppelt betonte die Bedeutung der kommunalen Ebene. Wenn Bürgermeister oder Gemeinderäte wegen persönlicher Angriffe aufgeben würden, könne das die demokratischen Strukturen vor Ort schwächen.

Debatte nach Urteil wegen "Lügenfritz"

Neue Aufmerksamkeit bekam der Paragraf zuletzt durch ein Urteil aus Baden Württemberg. Das Amtsgericht Öhringen verhängte im März eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook Nutzer. Er hatte Bundeskanzler Friedrich Merz als "Lügenfritz" bezeichnet.

Nach der Entscheidung forderten mehrere Unionspolitiker die Abschaffung des Paragrafen 188. Aus der SPD kamen dagegen skeptische Stimmen zu diesem Vorschlag. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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