Rauchverbot in Freibädern in Baden-Württemberg ab Montag
- In diesem Freibad wird auf einem großen Plakat auf das Nichtraucherschutzgesetz hingewiesen.
- Foto: Bernd Weißbrod/dpa
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Baden Württemberg. Rauchen auf der Liegewiese im Freibad wird im Südwesten deutlich eingeschränkt. Ab Montag, 1. Juni gilt in Baden Württemberg ein erweitertes Nichtraucherschutzgesetz. In Freibädern ist das Rauchen dann grundsätzlich verboten.
Das Verbot betrifft nicht nur klassische Zigaretten. Auch E Zigaretten, Vapes und Shishas sind auf dem Gelände tabu. Das gilt selbst dann, wenn kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Ziel der neuen Regeln ist ein besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich häufig in Freibädern aufhalten.
Rauchen nur noch in gekennzeichneten Bereichen
Komplett ausgeschlossen ist Rauchen jedoch nicht überall. Betreiber von Freibädern dürfen eigene Raucherzonen einrichten. Dafür gelten klare Vorgaben.
- Die Bereiche müssen deutlich gekennzeichnet sein
- Sie müssen klar vom restlichen Gelände getrennt sein
- Sie dürfen nur einen Teil der Gesamtfläche umfassen
- Sie dürfen nicht an stark besuchten Orten liegen
Mehrere Städte im Südwesten setzen die Regeln bereits um. In den Freibädern in Stuttgart ist das Rauchen seit Beginn der Saison nur noch in ausgewiesenen Zonen erlaubt. Hinweisschilder und Aufsteller informieren die Badegäste. Auch in Karlsruhe und Heilbronn planen die Betreiber entsprechende Bereiche.
Bußgeld kann bis zu 500 Euro betragen
Für die Kontrolle sind die jeweiligen Betreiber zuständig. In Stuttgart übernimmt das Ordnungspersonal diese Aufgabe. Zu Beginn setzen viele Bäder zunächst auf Gespräche mit Gästen, die gegen die neuen Regeln verstoßen.
Langfristig kann Rauchen außerhalb der Zonen jedoch teuer werden. Laut Gesetz drohen folgende Strafen.
- Bis zu 200 Euro beim ersten Verstoß
- Bis zu 500 Euro bei einem weiteren Verstoß innerhalb eines Jahres
Viele Badegäste halten sich nach Angaben der Betreiber bereits an die neuen Vorgaben. In mehreren Städten wird zunächst auf Aufklärung gesetzt, bevor Bußgelder verhängt werden. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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