Psychotherapie wechseln: Diese Rechte helfen Patienten

Wer in psychotherapeutischer Behandlung ist, hat als Patientin oder Patient klar geregelte Rechte. | Foto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa-mag
  • Wer in psychotherapeutischer Behandlung ist, hat als Patientin oder Patient klar geregelte Rechte.
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  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Psychotherapie wechseln. Eine laufende Therapie kann grundsätzlich jederzeit beendet werden, wenn die Behandlung nicht passt oder das Vertrauen fehlt. Darauf weist Prof. Bernhard Strauß vom Institut für Psychosoziale Medizin, Psychotherapie und Psychoonkologie am Universitätsklinikum Jena hin.

Im Alltag kann ein Wechsel trotzdem schwierig sein, weil freie Therapieplätze knapp sind und Fragen zur Kostenübernahme geklärt werden müssen. Deshalb kann es je nach Einzelfall sinnvoll sein, Probleme zunächst offen mit der Therapeutin oder dem Therapeuten anzusprechen.

Steht der Entschluss zum Wechsel fest, kann ein erster Vergleich helfen. Mehrere Erstgespräche können einen Eindruck vermitteln, ob die neue therapeutische Beziehung besser passt.

Patienten haben klare Rechte in der Therapie

Wichtig ist, die eigenen Rechte in der Psychotherapie zu kennen. Therapeutinnen und Therapeuten müssen umfassend über Diagnose, Therapieplan und voraussichtliche Kosten aufklären. Daten und Gesprächsinhalte dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Patientin oder des Patienten weitergeben.

Außerdem besteht das Recht, die eigene Patientenakte einzusehen. Untersagt ist es Therapeutinnen und Therapeuten auch, die Hilflosigkeit oder Unwissenheit von Patientinnen und Patienten auszunutzen.

  • Aufklärung über Diagnose, Behandlungsplan und mögliche Kosten ist Pflicht.
  • Gesprächsinhalte und Daten unterliegen der Schweigepflicht.
  • Die Patientenakte darf eingesehen werden.
  • Ein Missbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses ist unzulässig.

Diese Stellen helfen bei Konflikten weiter

Wer das Verhalten der Therapeutin oder des Therapeuten als unangemessen empfindet oder unsicher ist, kann Bedenken direkt ansprechen. Wenn das nicht zur Klärung führt oder Grenzen überschritten wurden, kommen regionale Psychotherapeutenkammern als Anlaufstelle infrage.

Unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Hilfe bietet auch die Initiative «Ethik in der Psychotherapie». Unterstützen können zudem Patientenberatungsstellen wie die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland. Für Betroffene heißt das vor allem, dass ein Therapieabbruch möglich ist, Rechte gesichert sind und es bei Konflikten mehrere neutrale Anlaufstellen gibt. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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