Powerbanks im Flugzeug: Welche Regeln jetzt gelten und was erlaubt ist
- Eine Powerbank im Handgepäck hilft auf Reisen, Smartphone und Tablet unterwegs zu laden, muss im Flugzeug aber nach Airline-Regeln sicher verstaut werden.
- Foto: Khunatorn/stock.adobe.com
- hochgeladen von Thorsten Kornmann
Powerbank im Flugzeug. Powerbanks dürfen in der Regel nur im Handgepäck mitfliegen und müssen je nach Kapazität und Airline so transportiert werden, dass ein Defekt schnell erkannt und ein Kurzschluss verhindert werden kann.
Ob Smartphone als Bordkarte, Kopfhörer auf dem Langstreckenflug oder Tablet am Gate. Ohne zusätzlichen Akku geht bei vielen Reisen schnell der Strom aus. Gleichzeitig haben internationale Luftfahrtorganisationen und zahlreiche Fluggesellschaften ihre Regeln für Transport und Nutzung von Powerbanks an Bord verschärft.
Der TÜV-Verband e. V. ordnet den Hintergrund ein und verweist auf den Kernpunkt: Lithium-Ionen-Akkus speichern auf kleinem Raum viel Energie. Laut Dr. Hermann Dinkler, Brand- und Explosionsschutzexperte beim TÜV-Verband, kann es bei stark beschädigten Akkuzellen zu einem Kurzschluss im Inneren kommen. Dadurch entstehen innerhalb kurzer Zeit sehr hohe Temperaturen. Eine Zelle kann sich unkontrolliert erhitzen und eine thermische Kettenreaktion auslösen, bei der sich die Hitze auf benachbarte Zellen überträgt. In der Folge können Rauch und Flammen entstehen.
Warum Powerbanks ins Handgepäck gehören
Im Luftverkehr gelten für Lithium-Ionen-Akkus besondere Sicherheitsvorschriften. Entscheidend ist laut TÜV-Verband nicht die Reiseflughöhe oder der Kabinendruck. Wichtig ist, dass ein Defekt an Bord möglichst früh erkannt und unmittelbar beherrscht werden kann. Deshalb dürfen Powerbanks grundsätzlich nur im Handgepäck transportiert werden. Ein Batteriebrand im aufgegebenen Gepäck wäre deutlich schwerer zu entdecken und zu bekämpfen.
Für den sicheren Transport sind vor allem zwei Punkte relevant: Schutz vor mechanischer Belastung und Schutz vor Kurzschluss an den Kontakten. Schon ein Sturz auf harten Boden oder starker Druck durch schweres Gepäck kann Akkuzellen beschädigen. Ebenso riskant ist es, wenn eine Powerbank lose mit metallischen Gegenständen in Kontakt kommt, etwa mit Schlüsseln oder Münzen.
- Powerbank so verstauen, dass sie nicht gequetscht wird und nicht herunterfallen kann.
- Kontakte vor Metallkontakt schützen, zum Beispiel mit Schutzkappen, Schutzhülle oder der Originalverpackung.
- Beschädigte, aufgeblähte oder ungewöhnlich warme Powerbanks nicht mehr verwenden und nicht mit auf Flugreisen nehmen.
Ein weiterer Punkt hängt von der jeweiligen Fluggesellschaft ab: Je nach Airline darf eine Powerbank während des Fluges nicht mehr zum Laden anderer Geräte verwendet werden. Teilweise ist auch das Aufladen der Powerbank selbst untersagt. Einige Fluggesellschaften verlangen außerdem, dass Powerbanks während des gesamten Fluges griffbereit bleiben und nicht im Gepäckfach verstaut werden.
Kapazität zählt: Wattstunden sind entscheidend
Für die Mitnahme ist nicht nur die Milliamperestunden-Angabe wichtig, sondern die Energie in Wattstunden. Nach der Einordnung des TÜV-Verbands gilt als grobe Orientierung: Powerbanks bis 100 Wattstunden dürfen in der Regel ohne besondere Genehmigung im Handgepäck mitgeführt werden. Das entspricht bei vielen handelsüblichen Geräten etwa 27.000 Milliamperestunden.
Für Geräte mit 100 bis 160 Wattstunden ist häufig eine Zustimmung der Fluggesellschaft erforderlich. Da Airlines zusätzliche oder strengere Vorgaben festlegen können, hilft vor Reiseantritt ein Blick in die aktuellen Bestimmungen der gebuchten Airline.
Beim Kauf: Sicherheitsmerkmale schlagen Billig-Kapazität
Nicht jede Powerbank bietet dasselbe Sicherheitsniveau. Der TÜV-Verband rät zu einem genauen Blick, vor allem bei sehr günstigen Angeboten oder unbekannten Herstellern. Fehlen Angaben zum Hersteller, zur Kapazität oder zu technischen Daten, ist Skepsis sinnvoll. Auch saubere Verarbeitung und stabile Anschlüsse sind praktische Qualitätsindikatoren.
Nach Einschätzung von Dr. Dinkler kommt es nicht allein auf Kapazität oder Ladeleistung an, sondern auf integrierte Sicherheitsmechanismen. Hochwertige Geräte verfügen unter anderem über Schutzfunktionen gegen Überladung, Tiefentladung, Überhitzung und Kurzschlüsse. Die CE-Kennzeichnung dokumentiert, dass der Hersteller die Einhaltung europäischer Sicherheitsvorschriften erklärt. Zusätzliche Orientierung bieten unabhängige Prüfnachweise wie das GS-Zeichen.
Weitere Informationen bietet die Website des TÜV-Verbands unter https://www.tuev-verband.de.
Unterm Strich reduziert eine passende Powerbank im Handgepäck, mit geschützten Kontakten und zur Airline-Regel passende Wattstunden, das Risiko und verhindert Ärger beim Boarding.
Autor:Jens Vollmer aus Kaiserslautern |