Pflegeheim zu teuer? Diese staatlichen Zuschüsse helfen

Pflegeheim zu teuer? Steigende Pflegeheimkosten müssen nicht zum Auszug führen – staatliche Hilfen wie Hilfe zur Pflege, Wohngeld oder Pflegewohngeld können die Finanzierung sichern | Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-mag
  • Pflegeheim zu teuer? Steigende Pflegeheimkosten müssen nicht zum Auszug führen – staatliche Hilfen wie Hilfe zur Pflege, Wohngeld oder Pflegewohngeld können die Finanzierung sichern
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Pflegeheim zu teuer. Steigende Kosten im Pflegeheim können für Bewohner und Angehörige zum finanziellen Schock werden. Wer die Entgelterhöhung nicht mehr stemmen kann, muss aber nicht ausziehen – es gibt staatliche Zuschüsse.

"So besteht etwa die Möglichkeit, beim Sozialamt Hilfe zur Pflege zu beantragen", erklärt Verena Querling von der Verbraucherzentrale NRW.

Reicht das Einkommen nicht aus, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Wichtig: Bereits angehäufte Schulden zur Begleichung der Heimkosten werden nicht übernommen.

Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht erst, wenn das eigene Vermögen fast vollständig aufgebraucht ist – 10.000 Euro dürfen alleinstehende Pflegebedürftige als Schonvermögen behalten.

Wohngeld – auch für Pflegeheimbewohner möglich

Eine weitere Option ist Wohngeld. Diese Leistung kann auch im Pflegeheim beantragt werden.
"Wohngeld bei der Wohngeldbehörde vor Ort zu beantragen, kann eine Option sein, für alle, bei denen die finanzielle Lücke eher kleiner ist", sagt Querling.

Für eine erste Einschätzung hilft der Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesbauministeriums. Die Höhe des Wohngeldanspruchs richtet sich nach dem Mietniveau der Region, in der sich das Heim befindet.

Pflegewohngeld in drei Bundesländern

Zusätzliche Unterstützung gibt es in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern: das Pflegewohngeld.
"Wenn der Pflegebedürftige einverstanden ist, beantragt zumeist das Pflegeheim den Zuschuss", erklärt Querling. Das Geld wird direkt an die Einrichtung überwiesen.

Pflegeheim zu teuer? Individuelle Beratung nutzen

Welche Leistung im Einzelfall am meisten bringt und wie der Antrag gestellt wird, lässt sich am besten in einer persönlichen Beratung klären. Ansprechpartner sind:

  • Örtliche Sozialämter
  • Pflegestützpunkte
  • Verbraucherzentralen
  • Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen. [dpa]
Autor:

Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern

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