Parkscheibe richtig einstellen: Diese Regeln vermeiden Bußgeld
- Parkscheibe einstellen: Wenn man sein Auto gerade auf dem Parkplatz abgestellt hat, gibt es einige Regeln zu beachten, um kein Knöllchen zu riskieren. Die Abstellzeit muss man auf die nächste halbe Stunde aufrunden. Wenn man die Parkscheibe hinter die Frontscheibe legt, ist sie von außen durch die Scheibe gut sichtbar.
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Parkscheibe einstellen. Das klingt so einfach. Doch es gibt klare Vorgaben, die zu beachten sind. Und Verstöße führen zu Strafen. Klar geregelt ist, wie die Ankunftszeit richtig angegeben wird. Dass der Autofahrer die Parkscheibe den Anforderungen gemäß im Auto ablegt. Vorgeschrieben ist auch, welche Größe und welche Farbe die Parkscheibe haben muss.
Es kommt häufig vor, dass man im Fahrzeug sitzt und fürs Parken die Parkscheibe zücken und die Ankunftszeit eingestellt werden muss. Dann weist zum Beispiel ein Verkehrszeichen auf die Parkscheibenpflicht auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf einem Stellplatz hin. Das kann auch auf einem Supermarktparkplatz der Fall sein. Oder eine Parkuhr ist defekt und es wird verlangt, die Ankunftszeit mit der Parkscheibe anzugeben. Um nach dem Parken kein Bußgeld zahlen zu müssen, sollte man also die Regeln beachten und die Parkscheibe richtig einstellen.
Parkscheibe einstellen: Die Ankunftszeit richtig angeben
Um die Parkscheibe richtig einzustellen, schiebt man den Zeiger je nach Ankunftszeit auf die nächste volle oder halbe Stunde weiter. Dann darf man während der erlaubten Parkzeit sein Auto stehen lassen. Solange man als Autofahrer die Höchstparkdauer jetzt nicht überschreitet, hat man keine Strafe zu befürchten.
Parkscheibe beim Parken richtig auslegen
Eine detaillierte Vorgabe gibt es nicht, wo man die Parkscheibe nach dem Abstellen des Fahrzeugs im Innern auslegt. Eins steht fest: Sie muss von außen gut sichtbar sein, damit die angegebene Ankunftszeit deutlich zu erkennen ist und damit die bisherige Parkdauer ermittelt werden kann. Gerne wird die Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe gelegt. So kann von außen leicht kontrolliert werden, ob die erlaubte Parkdauer eingehalten oder überschritten wurde.
Keine Abweichungen bei Farbe und Größe der Parkscheibe
Vorgaben gibt es auch für die Parkuhr an sich: Sie muss zum Beispiel 15 Zentimeter hoch und 11 Zentimeter breit sein. Als Farbe sind Blau und eine weiße Schrift vorgesehen. Die Zeit muss in vollen und halben Stunden angegeben sein.
Auch für automatische Parkscheibe klare Vorgaben
Unmissverständlich sind auch die Vorgaben, die für das Verwenden von automatischen Parkscheiben gelten. Diese bieten sich an, wenn man die Parkscheibe nicht ständig von Hand einstellen will, um zum Beispiel vor Supermärkten oder anderen Parkplätze mit Parkscheibenpflicht zu zeigen, wann man das Auto abgestellt hat und die erlaubte Parkzeit noch nicht abgelaufen ist. Deshalb müssen diese automatischen Parkscheiben zum Beispiel über eine Typengenehmigung verfügen.
Parkscheibe: Keine Tricks erlaubt
Wenn man doch länger parken möchte und die erlaubte Parkdauer überschritten hat, muss ein neuer Parkvorgang beginnen, wie es formal ausgedrückt heißt. Die Scheibe muss dann erneut richtig eingestellt und ausgelegt werden.
Letztlich sind alle möglichen Strafen - auch für zu langes Parken - im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes geregelt, der online aufgerufen werden kann. Doch man sollte sich Zeit nehmen, um das jeweils vorgesehene Bußgeld zu finden. [thk]
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Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |