Oben ohne unterwegs: Wann es in der Öffentlichkeit Ärger gibt
- Oben ohne in der Öffentlichkeit unterwegs: Was für die einen Ausdruck von Freiheit ist, kann von anderen als störend oder unangemessen empfunden werden.
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Oben ohne in der Öffentlichkeit. Das Ausziehen des T-Shirts ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten, kann im Alltag aber Folgen haben, wenn sich andere berechtigt gestört fühlen. Entscheidend sind der Ort und die Situation, etwa in der Fußgängerzone, vor einer Schule oder in Bus und Bahn.
Wenn die Temperaturen steigen, wirkt jede Schicht Kleidung schnell zu viel. Jacke, Schuhe oder Socken abzulegen, ist meist unproblematisch. Wer in der Öffentlichkeit mit freiem Oberkörper unterwegs ist oder sich oben ohne sonnt, bewegt sich laut Deutschem Anwaltverein jedoch in einer Grauzone.
Denn ein solches Verhalten ist weder generell verboten noch ausdrücklich erlaubt. Ob es Konsequenzen gibt, hängt nach Einschätzung des DAV davon ab, ob sich jemand berechtigt gestört fühlt.
Der Ort entscheidet über das Risiko
Ist das der Fall, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Zu viel nackte Haut kann nach Paragraf 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes als «Belästigung der Allgemeinheit» gewertet werden. Möglich ist dann eine Geldbuße. In der Praxis bleibt es laut DAV aber meist bei einem Platzverweis.
Für die Bewertung spielt die Umgebung eine wichtige Rolle. «Wenn sich menschliche Nacktheit an Orten aufdrängt, an denen man dies nicht erwarten muss, kann das eine solche Belästigung sein», so der DAV. Vor Kirchen, Kitas und Schulen gelten deshalb andere Maßstäbe als bei einer Person mit freiem Oberkörper in der Fußgängerzone.
Auch private Regeln können entscheidend sein.
- In Cafés kann Oberbekleidung vorgeschrieben sein.
- In Geschäften gelten die jeweiligen Hausregeln.
- In Fitnessstudios kann Kleidung verbindlich vorgegeben sein.
- Im öffentlichen Nahverkehr müssen Fahrgäste die Vorgaben des Betreibers beachten.
Im Alltag heißt das, dass oben ohne nicht automatisch verboten ist, der freie Oberkörper je nach Ort aber schnell zu einem Platzverweis oder einer Geldbuße führen kann. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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