Mietwagen im Urlaub: So passt der Versicherungsschutz wirklich

Mietwagen-Versicherung im Urlaub: Deckungssummen, Selbstbeteiligung und häufige Ausschlüsse richtig einordnen. | Foto: LVM Versicherung, Foto: Evaldas Mikoliunas
  • Mietwagen-Versicherung im Urlaub: Deckungssummen, Selbstbeteiligung und häufige Ausschlüsse richtig einordnen.
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Mietwagen Versicherung im Urlaub. Wer vor der Abfahrt prüft, welche Schäden und welche Deckungssummen tatsächlich abgesichert sind, kann teure Überraschungen vermeiden und Zusatzpolicen gezielt statt doppelt wählen.

Gerade im Urlaub unterscheiden sich Verträge und Standards oft vom Gewohnten. Viele Reisende verlassen sich beim Mietwagen auf den Basisschutz der Vermietfirma. Das kann reichen, muss es aber nicht, weil Deckungssummen je nach Land deutlich niedriger sein können.

Darauf weist auch die LVM Versicherung hin. Fachspezialistin Svenja Bils (Verkaufsförderung) ordnet ein, dass Kundinnen und Kunden aus Deutschland im Ausland teils geringere Haftpflicht-Deckungen vorfinden. Bei größeren Schäden kann das zu finanziellen Belastungen führen.

Wo beim Mietwagen oft Lücken entstehen

Im Mietpreis sind häufig Haftpflicht und Kaskoschutz enthalten. Entscheidend ist, was genau umfasst ist und wo Ausnahmen stehen. Klassische Lücken betreffen Schäden, die im Alltag schnell passieren, aber nicht automatisch eingeschlossen sind.

  • Deckungssumme der Haftpflicht: In manchen Ländern liegt sie unter dem Niveau, das aus Deutschland bekannt ist.
  • Selbstbeteiligung: Auch bei vorhandener Kasko kann die Selbstbeteiligung im Schadenfall hoch ausfallen.
  • Typische Ausschlüsse: Reifen-, Glas- oder Unterbodenschäden sind je nach Vertrag nicht abgedeckt.

Kurzfristige Zusatzversicherungen werden häufig angeboten, etwa zur Reduzierung der Selbstbeteiligung oder als Reiseversicherung. Sie können sinnvoll sein, wenn sie eine konkrete Lücke schließen. Gleichzeitig besteht bei vielen Reisenden bereits Schutz über bestehende Policen oder Leistungen, zum Beispiel über eine eigene Kfz-Versicherung, eine Auslandsreiseversicherung oder Leistungen von Kreditkartenanbietern. Doppelter Schutz bringt dann keinen zusätzlichen Nutzen, verursacht aber Kosten.

Wichtig ist deshalb weniger „mehr Versicherung“, sondern passender Versicherungsschutz. Als praktische Einordnung gilt: Kurzfristige Policen ersetzen keine solide Grundabsicherung, sie können diese ergänzen, wenn die Bedingungen des Mietwagenvertrags sonst ungünstig wären.

Weitere Informationen bietet die LVM unter https://www.lvm.de. Wer den Schutz vor der Reise einmal systematisch abgleicht, startet meist entspannter und reduziert das Risiko unnötiger Zusatzkosten. red

Autor:

Thorsten Kornmann aus Karlsruhe

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